Geschäftsordnungsausschuss macht Weg für BVT-U-Ausschuss frei
Wien (PK) – Zwei Anläufe hat es gebraucht, nun ist es fix: Zur Aufarbeitung der Affäre rund um das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) wird ein Untersuchungsausschuss eingesetzt. Der Geschäftsordnungsausschuss des Nationalrats hat heute grünes Licht für ein gemeinsames Verlangen von SPÖ, NEOS und Liste Pilz gegeben. Damit kann die Einsetzung des Ausschusses in der morgigen Sitzung des Nationalrats bekanntgegeben werden. Zum Verfahrensrichter wurde Eduard Strauss, Senatsvorsitzender am Oberlandesgericht Wien, gewählt. Er ist unter anderem für die Erstbefragung der Auskunftspersonen und die Vorbereitung des Abschlussberichts des U-Ausschusses verantwortlich.
Festgelegt wurde heute auch die Zusammensetzung des Untersuchungsausschusses. Von den 18 Mitgliedern wird die ÖVP sechs stellen, je fünf entsenden SPÖ und FPÖ. Die NEOS und die Liste Pilz sind mit jeweils einem Mandatar bzw. einer Mandatarin vertreten. Gleiches gilt für die 18 Ersatzmitglieder. Den Vorsitz im Untersuchungsausschuss hat gemäß der Verfahrensordnung Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka inne, er kann sich aber auch von Zweiter Nationalratspräsident Doris Bures bzw. Dritter Nationalratspräsidentin Anneliese Kitzmüller vertreten lassen.
Zum stellvertretender Verfahrensrichter wählten die Abgeordneten Wolfgang Pöschl, ehemaliger Vizepräsident des OLG Wien. Über die Einhaltung der Grund- und Persönlichkeitsrechte der Auskunftspersonen werden die Rechtsanwälte Arthur Mikesi als Verfahrensanwalt und Wolfgang Schupfer als sein Stellvertreter wachen. Alle Beschlüsse im Ausschuss wurden einstimmig gefasst, einen Antrag auf Unzulässigkeit des Einsetzungsverlangens oder auf Änderung des Untersuchungsgegenstandes gab es dieses Mal nicht.
ÖVP und FPÖ mahnen behutsames Vorgehen ein
In der Debatte hoben Walter Rosenkranz (FPÖ) und Werner Amon (ÖVP) ausdrücklich das Recht des Parlaments auf Aufklärung hervor. Er hätte es aber bevorzugt, die Sache im – vertraulich tagenden – Ständigen Unterausschuss des Innenausschusses abzuwickeln, meinte Amon. Die Mitglieder des Untersuchungsausschusses stünden vor beachtlichen Herausforderungen und hätten eine gewaltige Verantwortung, schließlich würden voraussichtlich auch Akten ausländischer Dienste und durch Berufsrecht geschützte Daten zu den an das Parlament zu liefernden Unterlagen gehören. Ein großer Teil des Ausschusses werde wohl nicht öffentlich sein können, fürchtet Amon.
Auch Rosenkranz appellierte angesichts der heiklen Materie an die Vernunft der Opposition. Bei aller notwendigen Aufklärung müsse man behutsam vorgehen, betonte er. Es brauche auch ein abhörsicheres Ausschusslokal. Rosenkranz mutmaßt, dass der Umfang der Aktenlieferungen, vor allem was die geheimdienstliche Arbeit und die Arbeit des Extremismusreferats betrifft, ausufernd sein könnte – er sei schon neugierig, was über ihn als Burschenschafter in den Akten stehen werde, meinte er. Grundsätzlich geht er von einer besonderen Klassifizierung eines Großteils der Akten aus.
Weniger dramatisch sieht SPÖ-Abgeordneter Kai Jan Krainer die Situation. Das Parlament sei durch das Informationsordnungsgesetz gut gerüstet, hielt er fest. Der Eurofighter-Untersuchungsausschuss habe gezeigt, dass fast alles öffentlich beraten werden könne. Auch beim BVT-U-Ausschusses sei der Fokus der Untersuchung klar, das könne ohne weiteres in der Öffentlichkeit verhandelt werden.
Ausschussobmann August Wöginger hob hervor, dass er seine öffentliche Zusage eingehalten habe, so rasch wie möglich einen Geschäftsordnungsausschuss einzuberufen, wenn ein als verfassungskonform erachtetes Verlangen vorliegt. „Schneller geht es nicht.“ Das wurde auch von SPÖ-Abgeordnetem Krainer gewürdigt. Krainer bedankte sich außerdem ausdrücklich bei Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka, weil dieser es der Opposition ermöglicht hat, die Expertise des Rechts- und Legislativdienstes zu nutzen.
Insgesamt 32 Stellen müssen Akten liefern
Laut grundsätzlichem Beweisbeschluss müssen insgesamt 32 Stellen dem Parlament Akten liefern. Neben sämtlichen Ministerien, inklusive nachgeordneter Dienststellen, und den neun Landesregierungen sind das auch die Finanzprokuratur, der Rechnungshof, die Volksanwaltschaft, die Präsidentschaftskanzlei, die Nationalbank, die Finanzmarktaufsicht, das Bundesverwaltungsgericht, die Generalprokuratur, die Organe der ordentlichen Gerichtsbarkeit und die Rechtsschutzbeauftragten des Innen- und des Justizministeriums.
Für besonders wichtig halten die Abgeordneten in diesem Zusammenhang Akten der Generaldirektion für öffentliche Sicherheit, des Bundeskriminalamts, des Bundesamts zur Korruptionsbekämpfung, der Einsatzgruppe zur Bekämpfung der Straßenkriminalität, der Landespolizeidirektionen, der Staatsanwaltschaft, der Wirtschafts-und Korruptionsstaatsanwaltschaft, des Landesgerichts für Strafsachen Wien und des BVT selbst samt den Landesämtern für Verfassungsschutz.
Die Übermittlung der angeforderten Akten und Unterlagen hat grundsätzlich innerhalb von vier Wochen zu erfolgen, und zwar in elektronischer Form, versehen mit einem Inhaltsverzeichnis und wenn möglich geordnet nach den sieben geplanten Untersuchungsabschnitten. Vertrauliche und geheime Akten dürfen allerdings ausschließlich in Papierform vorgelegt werden. In der Begründung des Verlangens wird außerdem auf die notwendige Beachtung des Quellenschutzes hingewiesen: Demnach sind in Akten und Unterlagen genannte Quellen zu anonymisieren, wenn deren Bekanntwerden die nationale Sicherheit oder die Sicherheit von Menschen gefährden würde.
Unter dem Begriff „Akten und Unterlagen“ sind nicht nur Akten in formellem Sinn zu verstehen, sondern auch andere einschlägige Dokumente, Berichte und Korrespondenzen aller Art inklusive E-Mails. Ebenso gehören sonstige vorhandene Aufzeichnungen, Einsichtsbemerkungen, Tagebücher, Terminkalender, Weisungen, Erlässe, Aktenvermerke, Sprechzettel, Entscheidungen, schriftliche Bitten, Sitzungsprotokolle usw. dazu.
Abgeordnete wollen politische Einflussnahmen auf das BVT untersuchen
Untersuchungsgegenstand des Ausschusses ist der Verdacht der politisch motivierten Einflussnahme auf das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung in den vergangenen zehn Jahren, konkret vom 1. März 2008 bis zum 13. März 2018. Unter anderem wollen SPÖ, NEOS und Liste Pilz der Frage nachgehen, ob es Anweisungen an das BVT gab, bestimmte Ermittlungsakten länger als zulässig zu speichern, und ob auf die Arbeit des Extremismusreferats aus politischen Motiven Einfluss genommen wurde.
Außerdem soll durchleuchtet werden, welche Vorwürfe von welcher Seite zu den Hausdurchsuchungen im Bundesamt geführt haben. Weiters geht es den Abgeordneten u.a. um mögliche parteipolitisch motivierte Postenbesetzungen und Suspendierungen, um die etwaige Behinderung von Ermittlungen anderer Behörden sowie die Auswirkungen der BVT-Affäre auf die öffentliche Sicherheit und die Zusammenarbeit mit Nachrichtendiensten anderer Staaten. Auch die im Büro von Vizekanzler Heinz-Christian Strache gefundene angebliche Abhöranlage ist Teil des Untersuchungsgegenstands (Näheres dazu siehe Parlamentskorrespondenz Nr. 423/2018). Exakt unterstützt ist das Oppositionsverlangen von 61 Abgeordneten.
25. Untersuchungsausschuss in der Zweiten Republik
Der BVT-Untersuchungsausschuss ist der 25. Untersuchungsausschuss in der Zweiten Republik und bereits der vierte, der nach den neuen U-Ausschuss-Regeln eingesetzt wird. Die Dauer des Untersuchungsausschusses ist laut Verfahrensordnung grundsätzlich auf 14 Monate beschränkt, im Bedarfsfall kann er allerdings auf bis zu 20 Monate verlängert werden. Parallel zum BVT-Untersuchungsausschuss wird auch der Eurofighter-Untersuchungsausschuss tagen, er wurde bereits heute vom Nationalrat eingesetzt. (Schluss) gs
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