Finanz-Staatssekretär Fuchs kündigt Reformen in der Finanzverwaltung an | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

Finanz-Staatssekretär Fuchs kündigt Reformen in der Finanzverwaltung an

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Wien (OTS) – Im Rahmen der heutigen Budgetdebatte im Nationalrat stellte Finanz-Staatssekretär MMag. DDr. Hubert Fuchs ein konkretes Reformvorhaben in der Finanzverwaltung in Aussicht. Im Rahmen der Steuerstrukturreform 2020 soll es einerseits zu inhaltlichen Vereinfachungen in der Personalverrechnung kommen, andererseits auch zu weitreichenden organisatorischen Änderungen bei der Prüfung lohnabhängiger Abgaben. Zukünftig soll es eine einheitliche Dienstgeberabgabe geben und die Prüfung nicht mehr jeweils durch Finanzämter bzw. Gebietskrankenkassen erfolgen, sondern nur mehr durch eine einzige Prüfbehörde innerhalb der Finanzverwaltung.

Einheitliche Dienstgeberabgabe

Eine inhaltliche Vereinfachung der Personalverrechnung setzt eine Harmonisierung der Lohnsteuer-Bemessungsgrundlage und der ASVG-Beitragsgrundlage, eine Streichung von Sonder- und Ausnahmebestimmungen und eine massive Reduktion der Anzahl der Beitragsgruppen in der Sozialversicherung voraus. Bei den Lohnnebenkosten soll es zu einer einheitlichen Dienstgeberabgabe kommen, mit welcher der Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds (DB), der Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (DZ), der Dienstgeberanteil zur Sozialversicherung und die Kommunalsteuer zusammengeführt werden.

Eine Prüfbehörde für die Prüfung lohnabhängiger Abgaben

Die Prüfung der lohnabhängigen Abgaben erfolgt derzeit durch die Finanzämter bzw. Gebietskrankenkassen, wobei beide Behörden jeweils sämtliche Abgaben prüfen. Ergänzend kann es derzeit noch zu einer Nachschau bei der Kommunalsteuer durch Prüfer der Gemeinden kommen. Die Unternehmer haben es also mit drei verschiedenen Behörden zu tun. Im Fall von Rechtsstreitigkeiten müssen ebenfalls unterschiedliche Instanzenzüge mit unterschiedlichen Verfahrensrechten beschritten werden. „Es ist also logisch, wenn eine einzige Behörde alle lohnabhängigen Abgaben einhebt, verteilt und prüft. So reformieren und vereinfachen wir die Verwaltung, bauen Doppelgleisigkeiten ab und legen klare Zuständigkeiten fest“, erklärt Staatssekretär Fuchs.

One-Stop-Shop für alle Anliegen der Unternehmer

Für die Unternehmer würde es in Folge nur mehr eine einzige Ansprechstelle in allen Fragen im Zusammenhang mit der Abfuhr, der Prüfung und der Einhebung der lohnabhängigen Abgaben geben. Durch diese inhaltlichen und organisatorischen Änderungen könnte der Staat in diesem Bereich wesentlich schlanker werden und die Unternehmer würden sich einiges an Kosten und Arbeit ersparen.

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