BAG-Symposium: 10 Jahre 24-Stunden-Betreuung
Wien (OTS) – Die Bundesarbeitsgemeinschaft Freie Wohlfahrt (BAG) nahm das zehnjährige Bestehen der 24-Stunden-Betreuung in Österreich zum Anlass, um gemeinsam mit der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz Beate Hartinger-Klein und im Kreis von ExpertInnen Weiterentwicklungen und Reformansätze zu diskutieren.
Der Direktor der Volkshilfe Österreich und derzeitiger Vorsitzender der BAG, Erich Fenninger betonte in der Begrüßung, warum die 24-Stunden-Betreuung auf der politischen Agenda stehen muss:
„Knapp sechs Prozent aller PflegegeldbezieherInnen nutzen die 24-Stunden-Betreuung und ca. 62.000 PersonenbetreuerInnen mit aktivem Gewerbeschein bieten hierzulande ihre Dienste an. Diese Messgrößen zeigen: Die 24-Stunden-Betreuung ist ein wichtiger Faktor im Betreuungssystem. Jetzt gilt es, weitere Schritte in der Qualitätssicherung, professionellen Begleitung und Transparenz zu setzen.“
Gudrun Bauer, Researcher und PolicyAnalyst im European Centre for SocialWelfare Policy and Research stellte AkteurInnen und Handlungsfelder in der 24-Stunden-Betreuung auch im internationalen Umfeld vor. Ulrike Famira-Mühlberger vom Österreichischen Institut für Wirtschaftsforschung Wien referierte über die Bedeutung und die Versorgungsfunktion der 24-Stunden-Betreuung in Österreich.
Andreas Herz, Vizepräsident der WKO Steiermark stellte Entwicklungen und Perspektiven des Gewerbes der 24-Stundenbetreuung vor. „Seit 2015 gibt es den Fachverband für Personenberatung und -betreuung in der Wirtschaftskammer und die Trennung zwischen Agenturen und PersonenbetreuerInnen. Der nächste Entwicklungsschritt ist die Einführung eines österreichweiten Qualitätsgütesiegels für die Agenturen. Und wir müssen auf die Qualität der direkten Betreuung achten und die Leistbarkeit im Auge behalten“, so Herz.
Elisabeth Anselm, GF Hilfswerk Österreich und Rainer Zeithammel, GF 24h Personenbetreuung GmbH stellten konkrete Befunde und Befragungsergebnisse aus der Praxis vor. „Die 24-Stunden Betreuung ist ein wichtiger Baustein in der Betreuungslandschaft geworden, die Zufriedenheit der AuftraggeberInnen und der BetreuerInnen ist sehr hoch. Und auch das Qualitätscoaching hat sich in der Praxis sehr bewährt und wird von KundInnen und auch den BetreuerInnen gut angenommen“, so Anselm und Zeithammel.
Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz Beate Hartinger-Klein zur Reform der 24-Stunden-Betreuung in Österreich: „Das seit 2007 bestehende, vom Sozialministerium entwickelte Förderungsmodell der 24-Stunden-Betreuung wurde sehr gut angenommen. Dies zeigt sich insbesondere an der Entwicklung der Anzahl an Förderungsbezieherinnen und Förderungsbeziehern. 2017 bezogen rund 25.300 Personen diese Förderung. Es ist mir ein besonderes Anliegen, allen Betroffenen so lang wie möglich ein selbständiges und selbstbestimmtes Leben im eigenen Zuhause zu ermöglichen. Aus diesem Grund liegt eines meiner Hauptaugenmerke in diesem Bereich auf der Umsetzung des im Regierungsprogramm festgeschriebenen Ambient Assisted Living. Durch den Einsatz von Assistenzsystemen wird nachweislich die Lebensqualität von Pflegebedürftigen erhöht. So können moderne Kommunikations- und Informationstechnologien die Betroffenen in ihrem Alltag unterstützen, um so Selbstbestimmung und Autonomie in allen Lebenslagen zu ermöglichen. Wie auch im stationären Bereich ist hierfür die Einbindung alle Systempartner notwendig.“
Kurt Schalek, Caritas Österreich und Monika Wild, Österreichisches Rotes Kreuz stellten Reformvorschläge für die 24-Stunden-Betreuung vor. „Es braucht einen fairen Zugang zu Qualitätsangeboten und ein einheitliches Qualitätssiegel. Und das muss sich dann auch in einer höheren Förderung niederschlagen“, so Schalek und Wild.
Die Ergebnisse des Symposiums nimmt die Bundesarbeitsgemeinschaft Freie Wohlfahrt (BAG) zum Anlass, die positive Weiterentwicklung der 24-Stunden-Betreuung im Sinne der Betroffenen und der BetreuerInnen weiter voranzutreiben. Die BAG bedankt sich für die Unterstützung der Veranstaltung durch die Wiener Städtische Versicherung AG und Erste Bank sowie beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz.
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