EANS-Hauptversammlung: OMV Aktiengesellschaft / Einziehung zur Hauptversammlung in Übereinstimmung mit § 107 Abs. 3 AktG | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

EANS-Hauptversammlung: OMV Aktiengesellschaft / Einziehung zur Hauptversammlung in Übereinstimmung mit § 107 Abs. 3 AktG

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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer europaweiten Verbreitung. Pro den Inhalt ist der Emittent zuständig.

12.04.2018

OMV Aktiengesellschaft Wien
Firmenbuch-Nr.: 93363z
ISIN: AT0000743059

Einziehung

zu der am zweiter Tag der Woche, 22. Mai 2018, um 14:00 Uhr MESZ (Ortszeit Wien), im Congress Center Messe Wien, Reed Messe Wien GmbH, Messeplatz 1, 1020 Wien, Österreich (U2-Station Messe-Prater) stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung

der OMV Aktiengesellschaft.

Die Versammlung wird im World Wide Web unter www.omv.com > Investor Relations > System zur Kontrolle und Führung eines Unternehmens & Organisation > Hauptversammlung > HV 2018 publik veräußern. Die Übertragung endet nachher dem Neuigkeit des Vorstands weiterführend dies Geschäftsjahr 2017. Die Aufzeichnung kann zweite Geige nachher der Versammlung abgerufen werden.

Tagesordnung

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 2017 samt Lagebericht, des (konsolidierten) System zur Kontrolle und Führung eines Unternehmens Berichts, des (konsolidierten) Berichts weiterführend Zahlungen an staatliche Stellen, des konsolidierten nichtfinanziellen Berichts, des Konzernabschlusses 2017 samt Konzernlagebericht, des Vorschlags pro die Gewinnverwendung sowie des vom Kontrollgremium erstatteten Berichts pro dies Geschäftsjahr 2017.
2. Beschlussfassung weiterführend die Verwendung des im Jahresabschluss 2017 ausgewiesenen Bilanzgewinns.
3. Beschlussfassung weiterführend die Exkulpation der Mitglieder des Vorstands pro dies Geschäftsjahr 2017.
4. Beschlussfassung weiterführend die Exkulpation der Mitglieder des Aufsichtsrats pro dies Geschäftsjahr 2017.
5. Beschlussfassung weiterführend die Vergütung pro die Mitglieder des Aufsichtsrats pro dies Geschäftsjahr 2017.
6. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers pro dies Geschäftsjahr 2018.
7. Beschlussfassungen weiterführend (i) den Long Term Incentive Plan 2018 und (ii) dies Equity Deferral 2018.
8. Wahlen in den Kontrollgremium.

Unterlagen zur Hauptversammlung

Zur Zubereitung gen die Hauptversammlung stillstehen unseren Aktionären spätestens ab 1. Mai 2018 folgende Unterlagen zur Verfügung:
-die in Tagesordnungspunkt 1 angeführten Unterlagen;
-die gemeinsamen Beschlussvorschläge des Vorstands und des Aufsichtsrats zu den Tagesordnungspunkten 2, 3, 4, 5 und 7;
-die Beschlussvorschläge des Aufsichtsrats zu den Tagesordnungspunkten 6 und 8; sowie
-die Erklärungen in Übereinstimmung mit § 87 Abs 2 Aktiengesetz (AktG) zu Tagesordnungspunkt 8.

Die angeführten Unterlagen, der vollständige Text dieser Einziehung sowie Formulare pro die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht und jeder weiteren Veröffentlichungen der Interessengruppe im Zusammenhang mit dieser Hauptversammlung sind pro Sie spätestens ab 1. Mai 2018 gen der im Firmenbuch eingetragenen Website der Interessengruppe unter www.omv.com > Investor Relations > System zur Kontrolle und Führung eines Unternehmens & Organisation > Hauptversammlung > HV 2018 ungehindert verfügbar.

Der Jahres- und der Konzernabschluss werden, jeweils inklusive Begleitperson, am 24. Mai 2018 im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ veröffentlicht.

Teilnahme von Aktionären an der Hauptversammlung

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Geltendmachung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu zeugen sind, richtet sich nachher dem Aktienbesitz am Nachweisstichtag; dies ist Sonnabend, der 12. Mai 2018, 24:00 Uhr MESZ (Ortszeit Wien).

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur verfassungsgemäß, wer am Nachweisstichtag Aktionär ist und dies der Interessengruppe nachweist.

Der Nachweis des Aktienbesitzes zum Nachweisstichtag erfolgt durch eine Inkraftsetzung des Kreditinstituts, zwischen dem der Aktionär sein Speicher unterhält (Depotbestätigung), vorausgesetzt es handelt sich hierbei um ein Kreditinstitut mit Sine tempore in einem Mitgliedstaat des EWR oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD. Aktionäre, deren Depotführer sie Voraussetzung nicht erfüllt, werden gebeten, sich mit der Interessengruppe in Verkettung zu setzen.

Die Depotbestätigung muss nachher den gesetzlichen Bestimmungen (§ 10a AktG) in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt sein und folgende Datensammlung enthalten:
1. Datensammlung weiterführend dies ausstellende Kreditinstitut: Name (Firma) und Anschrift oder vereinen im Verkehrswesen zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Sourcecode;
2. Datensammlung weiterführend den Aktionär: Name (Firma) und Anschrift, Geburtsdatum zwischen natürlichen Personen, ggf. Register und Registernummer zwischen juristischen Personen;
3. Depotnummer, andernfalls eine sonstige Bezeichnung des Depots;
4. Datensammlung weiterführend die Aktien: Menge der Aktien und ihre Bezeichnung oder ISIN; 5. Ausdrückliche Protzerei, dass sich die Inkraftsetzung gen den Depotbestand am 12. Mai 2018 um 24:00 Uhr MESZ (Ortszeit Wien) bezieht.

Kraftlos erklärte Aktien

Aktionäre, deren Aktien am 21. März 2011 pro kraftlos erklärt wurden (siehe Veröffentlichung im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ am 22. März 2011 und gen der Website der Interessengruppe unter www.omv.com > Investor Relations > OMV Aktie > Aufforderung zur Einsendung von Aktienurkunden), können ihre Stimmrechte und übrigen Aktionärsrechte in der Hauptversammlung nur dann bedienen, wenn sie rechtzeitig vor dem Nachweisstichtag (12. Mai 2018) ihre (kraftlosen) Aktienurkunden zwischen der UniCredit Kreditanstalt Austria AG eingereicht nach sich ziehen und eine Gutschrift gen ihrem Wertpapierdepot erfolgt ist.

Transfer von Depotbestätigungen

Depotbestätigungen zu tun sein spätestens am 16. Mai 2018, um 24:00 Uhr MESZ (Ortszeit Wien) ausschließlich gen einem der folgenden Wege zwischen der Interessengruppe einlangen:
– per Postdienststelle, Kurierdienst oder privat:
OMV Aktiengesellschaft, z.H. Dr. Lena Winkler, Trabrennstraße 6-8, 1020 Wien, Österreich;
– per E-Mail-Dienst: anmeldung.omv@hauptversammlung.at, wodurch die Depotbestätigung in Textform, etwa qua Portable Document Format oder TIF, dem E-Mail-Dienst anzuschließen ist; – per Telefax: +43 1 8900 500 56;
– per SWIFT: GIBAATWGGMS – Message Type MT598 oder MT599; bitte schön unbedingt ISIN AT0000743059 im Text angeben.

Die Transfer der Depotbestätigung an die Interessengruppe dient zusammen qua Einschreibung des Aktionärs zur Teilnahme an der Hauptversammlung. Die Kreditinstitute werden ersucht, Depotbestätigungen nachher Möglichkeit gesammelt (in Listenform) zu senden.

Die Aktionäre werden durch eine Einschreibung zur Hauptversammlung bzw. durch Transfer einer Depotbestätigung nicht verkrampft; Aktionäre können von dort weiterführend ihre Aktien zweite Geige nachher erfolgter Einschreibung bzw. Transfer einer Depotbestätigung weiterhin ungehindert verfügen.

Vertretung von Aktionären in der Hauptversammlung

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung verfassungsgemäß ist, hat dies Recht, eine natürliche oder juristische Person zum Vertreter zu reservieren. Der Vertreter nimmt im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teil und hat dieselben Rechte wie der Aktionär, den er vertritt.

Jede Vollmacht muss den/die Vertreter namentlich bezeichnen. Der Aktionär ist in der Menge der Personen, die er zu Vertretern bestellt, und in deren Sammlung nicht borniert, jedoch darf die Interessengruppe selbst oder ein Mitglied des Vorstands oder des Aufsichtsrats dies Wahlrecht qua Vertreter nur bedienen, soweit der Aktionär eine ausdrückliche Weisung zu den einzelnen Tagesordnungspunkten erteilt hat.

Ein Aktionär kann seinem depotführenden Kreditinstitut – nachher Abstimmung mit diesem – Vollmacht erteilen. In diesem Kernpunkt genügt es, wenn dies Kreditinstitut zusätzlich zur Depotbestätigung gen einem der dazu zugelassenen Wege (siehe oben) im Unterschied zu der Interessengruppe die Hinweistext abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde; die Vollmacht selbst muss in diesem Kernpunkt nicht an die Interessengruppe übermittelt werden.

Eine erteilte Vollmacht kann vom Aktionär zurücknehmen werden. Der Widerruf wird erst wirksam, wenn er der Interessengruppe zugeht.

Erklärungen weiterführend die Erteilung und den Widerruf von Vollmachten zu tun sein ausschließlich gen einem der folgenden Wege solange bis spätestens 21. Mai 2018, 16:00 Uhr MESZ (Ortszeit Wien) in Textform zwischen der Interessengruppe einlangen:
– per Postdienststelle, Kurierdienst oder privat:
OMV Aktiengesellschaft, z.H. Dr. Lena Winkler, Trabrennstraße 6-8, 1020 Wien, Österreich;
– per E-Mail-Dienst: anmeldung.omv@hauptversammlung.at, wodurch die Vollmacht in Textform, etwa qua Portable Document Format oder TIF, dem E-Mail-Dienst anzuschließen ist; – per Telefax: +43 1 8900 500 56;
– per SWIFT: GIBAATWGGMS – Message Type MT598 oder MT599; bitte schön unbedingt ISIN AT0000743059 im Text angeben.

Am Tag der Hauptversammlung ist die Transfer ausschließlich durch Vorlage zwischen der Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort zulässig.

Qua Tafelgeschirr offenstehen wir unseren Aktionären an, ihr Wahlrecht durch vereinen unabhängigen, von der Interessengruppe benannten Vertreter – den Interessenverband pro Finanzier (IVA), Feldmühlgasse 22, 1130 Wien, Österreich, Tel.: +43 1 87 63 343 / 30 – bedienen zu lassen. Pro den Interessenverband pro Finanzier wird Mann Dr. Michael Knap (michael.knap@iva.or.at, Tel.: +43 664 213 87 40) zwischen der Hauptversammlung sie Aktionäre vertreten. Die Preis pro die Stimmrechtsvertretung werden von der OMV Aktiengesellschaft getragen. Sämtliche übrige Preis, insbesondere die eigenen Bankspesen pro die Depotbestätigung oder Portokosten, hat der Aktionär zu tragen.

Der Aktionär hat zwischen seiner verwahrende Bank eine Depotbestätigung zu vorschlagen. Gen dieser Depotbestätigung oder mit dem speziell gen der Website der Interessengruppe unter www.omv.com > Investor Relations > System zur Kontrolle und Führung eines Unternehmens & Organisation > Hauptversammlung > HV 2018 bereitgestellten Formular ist Mann Dr. Michael Knap in Textform zur Vertretung zu bevollmächtigen. Die Depotbestätigung samt Vollmacht ist dann vom Aktionär an Herrn Dr. Michael Knap, c/o IVA, Feldmühlgasse 22, 1130 Wien, Österreich, oder per E-Mail-Dienst an michael.knap@iva.or.at zu senden. Da die Depotbestätigung samt Vollmacht rechtzeitig vor der Hauptversammlung beim IVA einlangen muss, ersuchen wir die Dauer der Transfer zu berücksichtigen. Der Aktionär hat Herrn Dr. Knap Weisungen zu erteilen, wie dieser (oder bestenfalls ein von Herrn Dr. Knap bevollmächtigter Subvertreter) dies Wahlrecht auszuüben hat.

Mann Dr. Michael Knap übt dies Wahlrecht ausschließlich gen der Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen aus. Ohne ausdrückliche Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung stattfinden, gilt eine dazu erteilte Weisung in Anlehnung an pro jeden einzelnen Unterpunkt. Gesuch beherzigen Sie, dass der Stimmrechtsvertreter keine Aufträge zu Wortmeldungen, zur Erhebung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder von Anträgen entgegennimmt.

Die zur Konvergenz gelangenden Anträge werden von der Interessengruppe gen der Website unter www.omv.com > Investor Relations > System zur Kontrolle und Führung eines Unternehmens & Organisation > Hauptversammlung > HV 2018 veröffentlicht.

Pro die Hauptversammlung wurde eine E-Mail-Dienst-Anschrift mit Möbeln ausgestattet, um Aktionären noch kurzfristig die Möglichkeit zu spendieren, zweite Geige noch während der Hauptversammlung Weisungen zu erteilen oder sie abzuändern. Solche E-Mail-Dienst-Anschrift lautet: omv@hauptversammlung.at.

Wir empfehlen, pro die Erteilung oder den Widerruf einer Vollmacht die Formulare zu verwenden, die im World Wide Web unter www.omv.com > Investor Relations > System zur Kontrolle und Führung eines Unternehmens & Organisation > Hauptversammlung > HV 2018 zur Verfügung stillstehen.

Rechte der Aktionäre im Zusammenhang mit der Hauptversammlung

Aktionäre, die zusammen seither mindestens drei Monaten Anteile in Höhe von mindestens 5 % des Grundkapitals halten, können solange bis spätestens 1. Mai 2018 schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte gen die Tagesordnung der Hauptversammlung gesetzt und prestigevoll gemacht werden. Pro jeden solchen Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Bekräftigung vorgelegt werden.

Aktionäre, die zusammen mindestens 1 % des Grundkapitals halten, können solange bis spätestens 9. Mai 2018 zu jedem Zähler der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung senden, wodurch eine Bekräftigung anzuschließen ist, und verlangen, dass sie Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionäre und der Bekräftigung gen der Internetseite der Interessengruppe zugänglich gemacht werden. Pro Wahlen in den Kontrollgremium (Tagesordnungspunkt 8) ist Folgendes zu beherzigen: Zusammen mit einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle der Bekräftigung die Hinweistext der vorgeschlagenen Person in Übereinstimmung mit § 87 Abs 2 AktG. Solche zu tun sein der Interessengruppe ebenfalls solange bis spätestens 9. Mai 2018 zugehen und von der Interessengruppe solange bis spätestens 14. Mai 2018 gen der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Interessengruppe zugänglich gemacht werden, widrigenfalls die betreffende Person nicht in die Konvergenz einbezogen werden darf. Zusammen mit der Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern hat die Hauptversammlung die Kriterien des § 87 Abs 2a AktG, insbesondere die fachliche und persönliche Qualifikation der Mitglieder, die fachlich ausgewogene Zusammensetzung des Aufsichtsrats, Aspekte der Diversität und der Internationalität sowie die berufliche Zuverlässigkeit, zu beherzigen.

Pro Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern wird weiters prestigevoll gemacht, dass § 86 Abs 7 AktG gen die Interessengruppe anwendbar ist. In Übereinstimmung mit § 86 Abs 9 AktG wurde von der Mehrheit der Kapitalvertreter mehr qua sechs Wochen vor der Hauptversammlung Widerspruch gegen die Gesamterfüllung erhoben und der Mindestanteil von 30 % ist von dort von den Kapital- und Arbeitnehmervertretern im Kontrollgremium rechnerunabhängig zu gerecht werden. Derzeit setzt sich der Kontrollgremium der Interessengruppe aus fünfzehn Mitgliedern zusammen (zehn Kapitalvertreter und fünf Arbeitnehmervertreter). Zusammen mit unveränderter Menge der Aufsichtsratsmitglieder zu tun sein von dort im Kontrollgremium der Interessengruppe mindestens drei Sitze der Kapitalvertreter und zwei Sitze der Arbeitnehmervertreter jeweils von Frauen und Männern besetzt sein, um den Mindestanteil zu gerecht werden.

Jeder Aktionär ist verfassungsgemäß, in der Hauptversammlung zu jedem Zähler der Tagesordnung Anträge zu stellen. Voraussetzung hierfür ist der Nachweis der Teilnahmeberechtigung. Ein Aktionärsantrag gen Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds setzt zwingend die fristgerechte Transfer eines Wahlvorschlags in Textform in Übereinstimmung mit § 110 AktG samt einer Hinweistext in Übereinstimmung mit § 87 Abs 2 AktG (siehe oben) vorn.

Weitergehende Informationen weiterführend sie Rechte, insbesondere wie Anträge an die Interessengruppe übermittelt werden können und wie der Nachweis des jeweils erforderlichen Aktienbesitzes zu erbringen ist, sind ab sofort im World Wide Web unter www.omv.com > Investor Relations > System zur Kontrolle und Führung eines Unternehmens & Organisation > Hauptversammlung > HV 2018 zugänglich.

Jedem Aktionär ist gen Verlangen in der Hauptversammlung Auskunftsschalter weiterführend Angelegenheiten der Interessengruppe zu spendieren, soweit sie zur sachgemäßen Bewertung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich zweite Geige gen die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Interessengruppe zu einem verbundenen Unternehmen und gen die Stellung des Konzerns sowie der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Die Auskunftsschalter hat den Grundsätzen einer gewissenhaften und getreuen Verantwortung zu erfüllen. Die Auskunftsschalter darf verweigert werden, soweit sie nachher vernünftiger unternehmerischer Bewertung probat ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen vereinen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder die Erteilung der Auskunftsschalter strafbar wäre.

Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte

Im Zeitpunkt der Einziehung der Hauptversammlung ist dies Grundkapital der Interessengruppe in 327.272.727 Stückaktien zerlegt. Jede Aktie gewährt eine Wählerstimme. Aktien, die im Habseligkeiten der Interessengruppe sind, sind nicht stimmberechtigt. Von dort sind momentan 326.730.576 Stimmrechte ausübbar.

Eine von der Hauptversammlung beschlossene Gewinnanteil wird in Übereinstimmung mit § 27 Abs 6 der Satzung der OMV Aktiengesellschaft 30 Tage nachher Beschlussfassung durch die Hauptversammlung fällig, für den Fall sie nichts anderes beschließt. Eine diesbezügliche Dividendenbekanntmachung wird am 24. Mai 2018 erfolgen. Aktionäre können ihre Dividendenrechte weiterführend ihre verwahrende Bank bedienen, die die Gewinnanteil weiterführend die Zahlstellen dem jeweiligen Konto gutbuchen wird.

Zutritt zur Hauptversammlung

Die Aktionäre bzw. ihre Vertreter werden darauf hingewiesen, dass zur Kontrolle der Identität am Eingang zur Hauptversammlung ein amtlicher Personalausweis (Führerschein, Reisepass, Personalausweis) vorzulegen ist. Wir ersuchen Sie, in Ihrer Zeitplanung die zu erwartenden zahlreichen Teilnehmer sowie die üblichen Sicherheitsvorkehrungen zu berücksichtigen. Zutritt zur Beseitigung der Stimmkarten ist ab 12:30 Uhr MESZ (Ortszeit Wien).

Die Hauptversammlung ist dies wesentlichste Organ einer Aktiengesellschaft, weil es dies Forum pro die Eigentümer der Interessengruppe – die Aktionäre – ist. Wir bitten von dort um Verständnis, dass wir aus einer Hauptversammlung keine Veranstaltung pro Gäste zeugen können, so sehr wir zweite Geige ein solches Motivation schätzen, und dass eine Teilnahme qua Gast nur eingeschränkt und nur nachher telefonischer Konvergenz (Tel.: +43 1 40 440 / 28721) möglich ist.

Wien, im vierter Monat des Jahres 2018
Der Vorstand

Finale der Mitteilung euro adhoc

Emittent: OMV Aktiengesellschaft
Trabrennstraße 6-8
A-1020 Wien
Telefon: +43 1 40440/21600
FAX: +43 1 40440/621600
Email: investor.relations@omv.com
WWW: http://www.omv.com
ISIN: AT0000743059
Indizes: ATX
Börsen: Wien
Sprache: Germanisch

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