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Funktionieren zu Gunsten von Vollausbau Retzerland starten

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St. Pölten (OTS/NLK) – Kürzlich nahm Landesrat Ludwig Schleritzko den Start zu Gunsten von den Vollausbau Retzerland im Zuge der Staatsstraße L 1027 vor. „Dieses Projekt ist eine wichtige Vorbereitungsmaßnahme, um nachdem Vervollständigung der Schwefel 3 eine ortsgebietsfreie Strecke zwischen Retz und Wien herzustellen“, so Landesrat Schleritzko.

Die Spange Retzerland verbindet die Stadt Retz und dies Retzerland ortsgebietsfrei mit der B 303. Die Spange dient unmittelbar zur Verkehrsentlastung der Ortsgebiete von Kleinhöflein, Kleinriedenthal, Ragelsdorf und Unterretzbach und soll zur Erhöhung der Lebensqualität der Nation hinzufügen. Nachher Verkehrsfreigabe der Schwefel 3 zwischen Hollabrunn und Guntersdorf (geplant 2020) besteht somit eine ortsgebietsfreie Strecke zwischen Wien und Retz.

Nachher der Vervollständigung der L 1020 qua Verpflichtung zwischen der L 1027 von Unterretzbach solange bis zur L 1026 im Kontext Kleinhöflein im Jahr 2015 wird nun der Entfaltung der L 1027 vom bestehenden Kreisverkehr an der B 303 nahe Kleinhaugsdorf solange bis zum Schnittstelle an die L 1020 im Kontext Unterretzbach in Offensive genommen. In diesem Zusammenhang wird die bestehende schadhafte Schienenstrang getreu dem Stand der Technologie erneuert und uff sechs Meter Fahrbahnbreite erweitert. Synchron werden die bestehenden Feldzufahrten dem neuen Fahrbahnniveau zugeschnitten und verkehrssicher gestaltet. Sogar die bestehenden Feldweganschlüsse werden wieder hergestellt. Die Funktionieren dauern etwa vier Monate und werden von der Firma AML – Asphaltmischwerk Limberg GesmbHumgesetzt.

Pro die Bauarbeiten ist es erforderlich, den Verkehrswesen uff der Staatsstraße L 1027 zwischen dem Kreisverkehr der B 303 mit der L 1027 und Unterretzbach zu zeitweilig ausschließen. Qua Umleitung wird die L 1026 vom Kreisverkehr Jetzelsdorf extra die Ortschaften Ragelsdorf, Kleinriedenthal und Kleinhöflein nachdem Retz bzw. Unterretzbach umgeleitet. Dasjenige bestehende Lkw-Durchfahrtsverbot wird zu Gunsten von diesen Zeitraum aufgehoben. Zur Bodenbearbeitung der Felder und Weingärten ist es erforderlich, die vorhandenen Güterwege zu benutzen. Die Querverbindungen der Wirtschaftswege werden, soweit möglich, aufrechterhalten.

Nähere Informationen: NÖ Straßendienst, Gerhard Fichtinger, 0676/812-60141, Email gerhard.fichtinger@noel.gv.at.

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