Kritik an EU-Kommission – Gesetzentwurf zu Acrylamid Guidelines z. Hd. WKÖ-Pulker „unzureichend“ | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

Kritik an EU-Kommission – Gesetzentwurf zu Acrylamid Guidelines z. Hd. WKÖ-Pulker „unzureichend“

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Wien (OTS) – Der Obmann des Fachverbandes Gaststättengewerbe in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), Mario Pulker, lässt kein gutes Matte am aktuellen Gesetzentwurf der Guidelines zur Acrylamidverordnung – der sogenannten „Pommes-Verordnung“ – der EU Kommission, die morgiger Tag Mittwoch in Macht tritt: „Die Guidelines hätten wesentliche Abgrenzungsfragen in Form von des Anwendungsbereiches und weitere unklare Punkte säubern sollen. Die Kommission ist uns trotz wiederholter Urgenz – unter ferner liefen obig die europäischen Verbände – mehrere Monate weit konkrete Ergebnisse schuldig geblieben und setzt uns jetzt alibihaft verdongeln unzureichend redigierten Text vor, der wieder nicht in Stande ist, die bestehenden Unklarheiten aufzulösen.“

Verschmelzen positiven latente Größe kann Pulker dem Gesetzentwurf wirklich abgewinnen: „In Übereinstimmung mit Gesetzentwurf muss der Nachweis der Minimierungsmaßnahmen aufwärts betrieblicher Level nicht gesondert dokumentiert werden. Nachdem viele Punkte der Verordnung schon jetzt dem Küchenalltag bzw. den Hygieneleitlinien vollbringen, wird sich der Adaptierungsbedarf in Österreich zum Hochgefühl in Säumen halten.“

Der Fachverband Gaststättengewerbe hat seit dieser Zeit dem ersten Gesetzentwurf vor obig einem Jahr kritisiert, dass die Verordnung zahlreiche unklare Regelungen enthält. In einem Hearing im EU-Parlament Finale September, dasjenige aufwärts Initiative des Fachverbands zustande gekommen ist, hat die Kommission zugesagt, ganz Unzulänglichkeiten durch die Herausgabe von Guidelines zu säubern. Der aktuelle Gesetzentwurf wird diesem Anspruch leider nicht gerecht. „Die Kommission ist offenbar mit der eigenen Verordnung überfordert. Die staatliche Verwaltung und tausende Betriebe stellt dies vor große Rechtsunsicherheit. Wir wünschen insoweit, dass es hier noch zu Verbesserungen kommt“, zeigt sich Pulker vorsichtig optimistisch.

Die größten Neuerungen treulich sich aufwärts Level der zentral belieferten Restaurant- und Fastfoodketten. Welche sollen zukünftig aufwärts zentraler Level Proben nehmen, um sicherzustellen, dass der Acrylamidgehalt in betroffenen Speisen (z.B. Pommes und Wecken) die Grenzwerte nicht überschreitet.

Die Sachverständigengutachten des ursprünglich solange bis Mittelpunkt Jänner zugesagten Guideline Dokuments läuft noch solange bis zum 13. vierter Monat des Jahres, während die Verordnung selbst mit 11. vierter Monat des Jahres in Macht tritt. Mit fertigen Guidelines ist von dort realistischer Weise nicht vor Entstehen Mai zu rechnen. (PWK251/ES)

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