Reform des Vergaberechts: Bestbieterprinzip und e-Vergabe sehr positiv
Wien (OTS) – Beim zuletzt im Ministerrat beschlossenen Vergaberechtspaket sieht die Bundessparte horizontales Gewerbe und Handwerk wesentliche Forderungen der Wirtschaft aufgegriffen: „Die Rückhalt des Bestbieterprinzips und der E-Vergabe bedeuten eine Warteschlange von neuen Entwicklungsmöglichkeiten zu Händen unsrige Handwerks- und Gewerbebetriebe. Positiv ist dasjenige Gebot einer KMU-freundlichen Konzeption und Implementation von Vergabeverfahren zu werten“, betonte heute, Montag, die Obfrau der Bundessparte horizontales Gewerbe und Handwerk, Renate Scheichelbauer-Schuster. Wenn Ausschreibungen etwa gewerksweise erfolgen können, ist es zweitrangig mittelständischen Betrieben möglich, sich wie Bieter zu bewerben. Dies Bestbieterprinzip von selbst ermöglicht es zudem, eine qualitativ hochwertige Zuschlag durchzuführen, da neben den Preis noch mindestens ein weiteres Zuschlagskriterium entscheidend ist.
Besondere Hoffnung setzt Handwerk und horizontales Gewerbe zweitrangig in die verankerte „Innovationspartnerschaft“, da in Folge dessen ein neues Verfahren zu Händen innovationsaffine Betriebe der Sparte geschaffen wurde. Wird etwa ein technologie- und materialunabhängiges Gebäude ausgeschrieben, kann ein gewerblicher Baumeister der vor allem energetische, innovative Technologien verwendet, an dem neuen vereinfachten Verfahren teilnehmen.
Lockerung der Normenbindung „nicht verständlicherweise“
Im vorliegenden Planung sieht dasjenige Handwerk und horizontales Gewerbe zweitrangig manche Punkte ungelegen. So wurde etwa die Angebotsfrist im Unterschwellenbereich wohnhaft bei einem nicht offenen Verfahren von mindestens 22 Tagen hinauf mindestens 10 Tage mehr wie halbiert. „Ein weiterer Cluster ist die Lockerung der Normenbindung, da nun künftig hinauf ÖNORMEN nur mehr Behutsam zu nehmen ist“, erläutert der Geschäftsführer der Bundessparte, Reinhard Kainz. Wenn kein Bezug mehr hinauf Normen erfolgen muss, bedeute dies zu Händen verdongeln Baumeisterbetrieb verdongeln erheblichen Nachteil, dass sich dasjenige Leistungsverzeichnis hinauf mögliche unterschiedliche Standards bezieht. „Demgegenüber ohne Rest durch zwei teilbar die Digitalisierung – vor allem im Baubereich – verlangt nachher belastbaren Standards“, so Kainz, der darauf verweist, dass sich Handwerk und horizontales Gewerbe hier eine Einbehaltung der bisher gültigen Regulation wünscht.
Dass künftig Vergaben zweitrangig zu nicht angemessenen Rühmen erfolgen können, sofern dasjenige Vorbringen des Bieters betriebswirtschaftlich erklär- und nachvollziehbar ist, dürfte hinauf Preis der heimischen Handwerks- und Gewerbebetriebe und damit hinauf die Qualität der angebotenen Leistungen möglich sein. Zielführender wäre es, wohnhaft bei der Prüfung der Angemessenheit des Preises oben die Einhaltung der Kollektivverträge hinauf verdongeln objektiven Prüfungsmaßstab zu verweisen bzw Differenzprozentsätze zwischen Erst- und Zweitgereihten zu verspannen, sonst droht ein ruinöser Preiswettbewerb.
„Im Sinne unserer Betriebe sollten wohnhaft bei den genannten Punkten Klarheit geschaffen werden und der Kern hinauf Qualität und angemessene Preise erhalten werden. Dies betrifft zweitrangig die avisierte Löschung des Eignungsnachweises in einem Verzeichnis eines Dritten wie des ANKÖ (Auftragnehmerkataster). Künftig muss dieser Eignungsnachweis nur mehr akzeptiert werden, wenn der geforderte Nachweis kostenlos einsehbar ist. Zum Besten von die Betriebe eine enorme Herausforderung, weil Eignungsnachweise nun wieder unverblümt zu erbringen sind. In Summe enthält der Planung viele positive Aspekte, die die Bundessparte zweitrangig schon begrüßt hat. Denn nur durch ein faires Vergabe- und Zuschlagsverfahren und durch transparente Leitlinien können wir den Prozentsatz von Handwerks- und Gewerbebetrieben an öffentlichen Ausschreibungen potenzieren“, so Scheichelbauer-Schuster. (PWK247/us)
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