IKG: Religionsfreiheit schützt Recht aufwärts Tragen einer Kippa | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

IKG: Religionsfreiheit schützt Recht aufwärts Tragen einer Kippa

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Wien (OTS) – „Die Frage, ob nach dem jüdischen Religionsgesetz Männer die Pflicht haben, eine Kopfbedeckung zu tragen, ist eindeutig zu bejahen“, stellen Oberrabbiner Arie Folger und Gemeinderabbiner Schlomo Hofmeister unisono straff. „Dies Tragen einer Kopfbedeckung soll uns die immerwährende Präsenz G’ttes vergegenwärtigen“, verweisen die Rabbiner der Israelitischen Kultusgemeinde Wien (IKG) unter anderem aufwärts den Schulchan Aruch, der wichtigsten Zusammenfassung der jüdischen Religionsgesetze. Dieserfalls beruft sich der Oberrabbiner unter anderem aufwärts Orach Chajim 2:6: „Man darf keine vier Ellen ohne Kopfbedeckung umziehen, wegen der Ehre der allgegenwärtigen g‘ttlichen Präsenz.

Es handle sich zusammen mit der jüdischen Kopfbedeckung nicht um ein einfaches Symbol oder verdongeln Brauchtum, sondern um ein Gebot zum Besten von religiöse männliche Juden ab dem dritten Geburtstag, betont IKG-Staatschef Oskar Teutonisch: „Dies Recht, eine Kippa zu tragen, steht unter dem verfassungsgemäßen Schutzmechanismus der Religionsfreiheit.“

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