Singer: Spekulation mit gemeinnützigem Vermögen wird Riegel vorgeschoben | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

Singer: Spekulation mit gemeinnützigem Vermögen wird Riegel vorgeschoben

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Wien (OTS/ÖVP-PK) – „Im Regierungsprogramm sprechen wir uns lukulent und klar gegen Spekulationsversuche mit dem Vermögen gemeinnütziger Bauvereinigungen aus. Eine zentrale Maßregel, mit der Spekulationen unterbunden werden können, setzen wir nun im Rahmen des Budgetbegleitgesetzes um“, so ÖVP-Wohnbausprecher Abg. Johann Singer heute, Wochenmitte, aus Anlass der Dokumentation der Ausschussberatungen zum Topf 2018/19.

Konkret wird durch eine Tapetenwechsel im Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz klargestellt, dass Vereinbarungen jenseits den Erwerb von Anteilen an Unternehmungen, deren überwiegender Geschäftszweck der mittelbare oder unmittelbare Erwerb sowie dasjenige mittelbare oder unmittelbare Halten und Verwalten von Anteilen an gemeinnützigen Bauvereinigungen ist, der Zustimmung der jeweiligen Landesregierung erfordern -ansonsten sind sie rechtsunwirksam. Uff sie Weise würden Umgehungsgeschäfte wirksam verhindert bzw. werde sichergestellt, dass gemeinnütziges Vermögen dem wohnungswirtschaftlichen Schaltschema erhalten bleibt. „Wir halten außerdem lukulent wacker, dass sie Steuerung wiewohl hinaus jeder noch zu entscheidenden Rechtsfälle anzuwenden ist“, ergänzt Singer.

Pro den ÖVP-Wohnbausprecher ist die gemeinnützige Wohnungswirtschaft „eine tragende Säule der österreichischen Wohnbaulandschaft“. Denn schließlich lebe jede sechste Österreicherin bzw. jeder sechste Homo austriacus in einer von einer Gemeinnützigen errichteten und/oder verwalteten Wohnung und profitiere in Folge dessen von Seltenheitswert haben günstigen Mieten. „Die günstigen Wohnungsmieten sind vor allem insofern möglich, weil Steuergelder in den gemeinnützigen Bauten stecken. Uff keinen Kernpunkt können wir zulassen, dass Steuergelder zu Händen gewinnorientierte Unternehmungen zweckentfremdet werden“, betont Singer.

Im Zuge des Budgetbegleitgesetzes wird wiewohl dasjenige Bundesgesetz, mit dem die Wohnbauinvestitionsbank (WBIB) mit Möbeln ausgestattet wird, novelliert. „Durch die Änderungen zuteilen wir es den Ländern, mithilfe der WBIB bedarfsgerecht zu Händen leistbares Wohnen zu sorgen. Denn die Länder können dasjenige Mittel zielgerichteter intrinsisch einer bestehenden und bewährten Struktur einsetzen, wodurch insgesamt Haftungen und Preis reduziert werden“, ist Singer überzeugt.
(Schluss)

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