Gehälter der kaufmännischen Zeitungsangestellten steigen um 2,7 v. H.
Wien (OTS) – Mit 1. vierter Monat des Jahres 2018 werden die Mindestgrundgehälter zu Gunsten von die 2.700 kaufmännischen Angestellten nebst Tages- und Wochenzeitungen und deren Online- und Nebenkosten um 2,7 v. H. angehoben. Darauf einigten sich der Zusammenschluss Österreichischer Zeitungen (VÖZ) und die Gewerkschaft der Privatangestellten, Kompression, Journalismus, Papier (GPA-djp) in ihrer dritten Kollektivvertrags-Verhandlungsrunde am 26. März 2018.
Neben der Erhöhung der Mindestgrundgehälter werden ebenfalls die Summe aller bisherigen Quinquennienbeträge und die Lehrlingsentschädigung um 2,7 v. H. erhoben. Die Spielzeit der Vereinbarung beträgt 12 Monate.
„Die allgemein positive Konjunkturlage kann über die spezifischen strukturellen Herausforderungen in unserer Branche nicht hinwegtäuschen. Insofern wurde mit diesem Abschluss der Rahmen des gerade noch Möglichen weitestgehend ausgereizt“, so Claudia Gradwohl, die Verhandlungsleiterin der Arbeitgeberseite.
„2,7 Prozent Gehaltserhöhung ist ein Ergebnis, das die Kaufkraft der Beschäftigten in der Branche stärkt. Die Wirtschaft wächst und es ist nur fair, wenn die Kolleginnen und Kollegen in den Betrieben das am Konto spüren“, kommentiert GPA-djp Verhandlungsleiter Alois Freitag den Zweck.
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