AK Rechtsschutz: „Teils haarsträubende Überstundenmarathons“
Wien (OTS) – Es ist das täglich Brot der AK JuristInnen: Wenn ein Dienstverhältnis beendet wird, dann fordern viele ArbeitnehmerInnen endlich auch die längst fällige Bezahlung geleisteter Überstunden ein. Hans Trenner, Bereichsleiter des AK Rechtsschutzes sagt: „Da zeigt sich dann, was für haarsträubende Überstundenmarathons die Menschen teils mitmachen müssen.“ So sammelte Herr Ibrahim A. als Küchenchef in wenigen Monaten 273 Überstunden an, die ihm nicht abgegolten wurden. Er kündigte wegen der ausufernden Arbeitszeiten. Herr Jan W. musste mit 80 Überstunden in einem Monat praktisch zwei zusätzliche Wochen arbeiten – die er nicht bezahlt bekam. Frau Martina S. hatte im Gastgewerbe regelmäßig 12-Stunden-Arbeitstage, das war ihrem Arbeitgeber aber nicht genug und sie musste oft darüberhinausgehend Überstunden leisten.
„Wie soll Arbeit?“ Das ist der Titel einer großen Initiative zum Mitreden und Mitbestimmen, die bis Ende Mai 2018 von Arbeiterkammer und ÖGB österreichweit durchgeführt wird. Einer von sieben Schwerpunkten ist das Thema Arbeitszeit. AK Trenner sagt: „Nein zu einem generellen 12-Stunden-Tag!“ Er fordert eine „Registrierkasse für die Arbeitszeit“: eine fälschungssichere, elektronische Arbeitszeiterfassung. Für mutwillig vorenthaltene Entgelte für Mehrarbeit soll der Arbeitgeber das Doppelte nachzahlen müssen (Überstundenduplum).
In einem Fünftel aller Rechtsschutzfälle der AK Wien wurden Überstundenentgelte nachgefordert. 80 Prozent dieser Fälle betreffen Arbeiter.
Herr Ibrahim A. arbeitete 2016 als Küchenchef und kündigte, weil die Arbeitszeiten ausuferten: Im Sommer arbeitete er in einer Woche sogar 81 Stunden, in der nächsten 74. Bis Ende September waren es nie weniger als 60 Stunden in der Woche. 273 Überstunden sammelte Herr Ibrahim A. an – die er nicht bezahlt bekam und die er mithilfe der AK einklagte. Der Streit endete mit einem Vergleich, Herr Ibrahim A. bekam über 3.000 Euro nachbezahlt.
Auch Herr Jan W. musste mit 80 Überstunden in einem Monat praktisch zwei zusätzliche Wochen arbeiten. Er wurde von seinem Arbeitgeber mit Teilzahlungen abgespeist, die nicht einmal seinen Grundlohn abdeckten, bis er sich an die Arbeiterkammer wandte. Er bekam 3.790 Euro nachbezahlt.
Frau Martina S. arbeitete vom Mai 2016 bis März 2017 als Kellnerin in einem Imbiss immer von 11 bis 23 Uhr, hatte also regelmäßig 12-Stunden-Arbeitstage. Martina S. leistete sogar oft darüberhinausgehende Überstunden! Ihr Arbeitgeber blieb ihr 17.000 Euro an Überstundenentgelt, Feiertagsentgelt und Co. schuldig. Erst auf die Klage der Arbeitnehmerin hin reagierte der Arbeitgeber damit, dass er der Arbeitnehmerin plötzlich vorwarf, sich aus der Kassa bedient zu haben. Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen.
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