Rücktrittsrechte in der Lebensversicherung – Versicherungswirtschaft begrüßt Initiative für mehr Rechtssicherheit
Wien (OTS) – Die zurzeit geführten medialen Debatten zur Thematik „Rücktrittsrechte in der Lebensversicherung“ führen zu einer erheblichen Verunsicherung der Konsumenten. Es ist uns ein Anliegen, die Diskussion zu versachlichen:
Es ist notwendig, für alle Beteiligten Rechtssicherheit zu schaffen und gleichzeitig Konsumenten Vorteile im Vergleich zur aktuellen Rechtslage zu bieten. Daher begrüßt der VVO eine gesetzliche Klarstellung zum Rücktrittsrecht in der Lebensversicherung.
Im Wesentlichen geht es um drei Dinge:
Erstens soll der Wildwuchs an Rücktrittsrechten beseitigt werden und insgesamt fünf bestehende Rücktrittsrechte in ein einziges Rücktrittsrecht zusammengefasst werden, ohne dass dabei in die Rechte der Konsumenten eingegriffen wird. Die Versicherer sollen zukünftig einen exakt vorgegebenen Text für die Belehrung über das Rücktrittsrecht verwenden müssen. Damit wird endlich ein für jeden Konsumenten leicht verständliches Rücktrittsrecht geschaffen.
Zweitens sollen die Versicherer die Abschlusskosten bei Lebensversicherungs-verträgen in Zukunft auf 10 Jahre verteilen. Dies führt zu höheren Versicherungsleistungen bei Kündigung und ist damit im Interesse aller Konsumenten.
Drittens soll mit einem neuen Gesetz auch die notwendige Rechtssicherheit für bereits abgeschlossene Lebensversicherungsverträge geschaffen werden. Derzeit ist insbesondere die Frage der Folgen eines Rücktritts nicht geklärt. Es gibt dazu widersprüchliche Gerichtsurteile.
Entgegen vereinzelter Aussagen in der bisherigen Berichterstattung sind Rücktritte bei fehlender oder falscher Belehrung somit weiterhin unbefristet möglich – ausgenommen davon sind nur solche Verträge, die bereits vollständig erfüllt wurden und damit gar nicht mehr existieren. Hier soll in Einklang mit EU-Recht klargestellt werden, dass das Rücktrittsrecht spätestens einen Monat nach Vertragsende erlischt.
Generell wird vor voreiligen Rücktritten gewarnt. Schließlich wurden die Lebensversicherungsverträge vornehmlich mit dem Motiv der Risikoabsicherung von Versicherungsnehmern bei Schicksalsschlägen und als Ergänzung zur staatlichen Versorgung in der Pension abgeschlossen.
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