Beauftragung eines Energetikers für das Krankenhaus Nord fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich des Obersten Sanitätsrates | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

Beauftragung eines Energetikers für das Krankenhaus Nord fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich des Obersten Sanitätsrates

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Wien (OTS) – Im Zusammenhang mit der Vergabe eines Auftrags über 95.000 Euro für einen „Energie-Schutzring“ rund um das Krankenhaus Nord wurde behauptet, dies wäre vom Obersten Sanitätsrat veranlasst worden. Dies entspricht jedoch nicht den Tatsachen.

Der Oberste Sanitätsrat ist eine Kommission, welche die Bundesministerin für Gesundheit in wissenschaftlichen Angelegenheiten des Gesundheitswesens, die in ihren Wirkungsbereich fallen, durch die Abgabe von Empfehlungen berät.

„Ein Auftrag kann daher von dessen Seite nicht vergeben worden sein. Die Verantwortung für diesen Skandal ist an anderer Stelle zu suchen“, fordert Bundesministerin Mag. Hartinger-Klein eine Richtigstellung.

Die Präsidentin des Obersten Sanitätsrats wurde in einigen Medien in diesem Zusammenhang genannt. Es ist anzunehmen, dass diese in besagtem Fall jedoch nicht im Auftrag des Obersten Sanitätsrates, sondern in ihrer Funktion als interimistische ärztliche Leiterin des Krankenhauses Nord gehandelt hat. Festzuhalten ist auch, dass Krankenanstalten in die Zuständigkeit der Länder fallen und die Vergabe von Aufträgen nicht durch Gremien des Bundes erfolgen kann.

„Es gilt aufzuklären wie diese Initiative genau zustande gekommen ist und müssen in diesem Zusammenhang dann auch entsprechende Konsequenzen gezogen werden!“, fordert Bundesministerin Mag. Hartinger-Klein abschließend.

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