FMK: Smartphone-Check für die Urlaubsreise – die wichtigsten Tipps | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

FMK: Smartphone-Check für die Urlaubsreise – die wichtigsten Tipps

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2024 wollen laut Ruefa Reisekompass 89 % aller ÖsterreicherInnen in den Urlaub verreisen. Die beliebtesten Destinationen sind – allen klar voran Griechenland – unter anderem Italien, Spanien und Deutschland.

Im Vorjahr verbrachten davon laut Ruefa Reisekompass 46% den Urlaub in Österreich, 61% zog es ins europäische Ausland und 14% unternahmen sogar eine Fernreise (Mehrfachnennungen möglich).

Gemeinsam mit Reisedokumenten und Zahnbürste darf das Smartphone im Handgepäck natürlich nicht fehlen. Denn neben dem Zugriff auf soziale Medien, um mit seinen Lieben in Kontakt zu bleiben, kann das „elektronische Schweizer Messer“ viel mehr als nur Fotografieren und Navigieren.

Im Notfall Euro-Notruf 112 absetzen

Das Smartphone als treuer Urlaubsbegleiter bietet vor allem Sicherheit: Denn im Falle eines Falles kann ein Notruf abgesetzt werden.

Die verschiedenen Notrufnummern sind im Ausland unterschiedlich. Deshalb gilt der Euro-Notruf 112 als internationale Notrufnummer. Wird irgendwo in Europa die 112 gewählt, dann verbindet das System automatisch zur nächstgelegenen Notruf-Zentrale. In Österreich sind das die Leitstellen der Polizei.

Der Euro-Notruf 112 wird ohne Vorwahl gewählt, ist kostenlos und funktioniert in allen EU-Ländern, sowie in Großbritannien, Island, Liechtenstein, Monaco, Mazedonien, Montenegro, Norwegen, der Schweiz, Serbien und in der Ukraine und kann auch ohne Vertrag oder Guthaben abgesetzt werden.

In der EU gilt: Keine unangenehmen Überraschungen Dank „Roam like at Home“
Die „Roam like at Home“-Regelung bedeutet im Wesentlichen, dass im EU-Ausland dieselben wie in Österreich gelten, solange man sich nicht dort dauerhaft aufhält und man vor allem bei der Datennutzung die Informationen, die bei jedem Grenzübertritt per SMS an das Smartphone gesendet werden, beachtet. 

Achtung auf Schiffen, in Übersee und in Nicht-EU-Staaten

In Nicht-EU-Staaten sind die Roaming-Regelungen betreiberabhängig unterschiedlich. Das FMK empfiehlt, sich vor Reiseantritt auf der Website des Netzbetreibers zu informieren und die meist angebotenen Roaming-Zusatzpakte zu nutzen.

Sobald für das Roaming ein Rechnungsbetrag von EUR 60,- ansteht, wird man via SMS informiert. Ein Überschreiten dieser automatischen Kostenbremse ist nur nach aktiver Bestätigung möglich.

Achtung auf Schiffen: In vielen Fällen gilt eine Nutzungsvereinbarung zwischen der Reederei und dem Kunden, damit ist die Kostenbremse der Netzbetreiber jedoch wirkungslos. 

Mobilbox außerhalb der EU am besten deaktivieren

Eine auf der Mobilbox hinterlassene Nachricht kann Kosten verursachen, selbst wenn die Nachricht nicht abgehört wird. Das FMK empfiehlt deshalb, die Mobilbox zu deaktivieren, wenn diese Funktion nicht unbedingt benötigt wird.

Wichtig dabei: Das Deaktivieren der Mobilbox muss im Heimnetz, also vor Reiseantritt, oder zumindest innerhalb der EU durchgeführt werden.  

Bei Verlust oder Diebstahl: Netzbetreiber sofort kontaktieren

Im Falle eines Verlustes oder Diebstahls des Smartphones sollte so rasch wie möglich die Betreiber-Hotline angerufen werden, um die SIM-Karte zu sperren. Dazu sollte die Nummer der Netzbetreiber-Hotline separat notiert werden, denn im Handy gespeichert ist das in diesem Fall natürlich sinnlos. 

Bildschirm-Sperre aktivieren

Um Missbrauch der SIM-Karte zu verhindern, muss zumindest die Bildschirmsperre aktiviert sein, um eine unberechtigte Nutzung zu verhindern. 

Für den Urlaub im Ausland: Internationale Vorwahlen einspeichern

Gespeicherte Rufnummern funktionieren im Ausland nur im internationalen Format: aus beispielsweise 06(…..) wird +436(…..). Deshalb ist es ratsam, zumindest die wichtigsten Kontakte zu überprüfen und gegebenenfalls zu korrigieren.

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