Irmgards Griss: Kontrolllücke des Rechnungshofes muss geschlossen werden
Wien (OTS) – Wie der Verfassungsgerichtshof heute entschieden hat, darf der Rechnungshof bei der börsennotierten Flughafen Wien AG nur teilweise Einsicht nehmen. „Dass der Rechnungshof grundsätzlich nur Unternehmen ab einer 50-prozentigen Beteiligung der öffentlichen Hand prüfen darf, ist nicht im Sinne der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. Um auch bei derartigen teilstaatlichen Unternehmen eine effektive Kontrolle sicherstellen zu können, muss diese gesetzliche Lücke rasch geschlossen werden,“ fordert NEOS-Rechnungshofsprecherin und Allianzpartnerin Irmgard Griss. Ansonsten bleiben große Projekte, wie etwa auch die Planung und der Bau der dritten Piste, ungeprüft. „Und das könnte für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler teuer werden. Es braucht daher eine klare gesetzliche Regelung, mit der die Prüfkompetenz des Rechnungshofes gestärkt wird“, so Griss.
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