Verbot privater Schutzhundeausbildung durch Verordnung 33/2025 aufgehoben | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

Verbot privater Schutzhundeausbildung durch Verordnung 33/2025 aufgehoben

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Mehrere Antragstellende haben die Rechtsanwaltskanzlei Akkad beauftragt, die auf öffentliches Recht, Tierschutzrecht und Tierrecht spezialisiert ist. Die Kanzlei hat erfolgreich einen Antrag auf Verordnungsprüfung eingereicht, der sich gegen die 33. Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BGBl. II Nr. 33/2025) richtet.

Diese Verordnung verbot seit dem 15. April 2025 die Schutzhundeausbildung für privat gehaltene Hunde komplett. Der Verfassungsgerichtshof hat nun die wichtigste Regelung dieser Verordnung als gesetzwidrig erkannt und aufgehoben. Das bedeutet, dass die Verordnung in ihrer aktuellen Form nicht mehr gültig ist.

Peter Akkad, der die Antragstellenden vertreten hat, erklärt: „Mit der aufgehobenen Bestimmung hat der damalige Gesundheitsminister keine Angelegenheit des Tierschutzes, sondern eine Angelegenheit der örtlichen Sicherheitspolizei geregelt. Diese erweist sich damit schon aus diesem Grund als gesetzwidrig.“ Er betont außerdem: „Ein verantwortungsvoller Tierschutz erfordert differenzierte Regelungen – keine pauschalen Verbote, die legitime Ausbildungszwecke und Hundesportarten, die weltweit betrieben werden, kriminalisieren.“

Der Gerichtshof hat klargestellt, dass es bei der Regelung vor allem um den Schutz der Menschen vor Hunden geht. Deshalb handelt es sich um eine Aufgabe der örtlichen Sicherheitspolizei und nicht des Tierschutzes. Die Zuständigkeit dafür liegt bei den einzelnen Bundesländern und nicht beim Bund.

Über die Rechtsanwaltskanzlei Akkad:

Mag.iur. Peter Akkad ist Fachanwalt mit Schwerpunkt auf öffentliches Recht, Tierschutzrecht, Veranstaltungsrecht, Verwaltungsstrafrecht und Tierrecht. Er hat europaweite Expertise und vertritt seit vielen Jahren Mandant:innen in wichtigen Fällen, zum Beispiel zu Auflagen bei Veranstaltungen mit Tieren oder zu rechtlichen Fragen bei Tierzucht und Tierhaltung. Zudem hält er Vorträge zu diesen Themen.

Rückfragen

Rechtsanwaltskanzlei Akkad
Mag.iur. Peter Akkad, akad. Europarechtsexperte
Telefon: +43 7242 350850
E-Mail: office@akkad.at
Website: https://www.akkad.at

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