AK 2: Grundpreisauszeichnung muss nachgebessert werden!
Die Arbeiterkammer (AK) fordert Verbesserungen bei der Verordnung zur Grundpreisauszeichnung. Das neue Gesetz hat zwar einige Fortschritte gebracht, zum Beispiel bei der Schriftgröße und bei der Bezugsgröße, aber viele wichtige Produkte müssen immer noch keinen Grundpreis haben. Das zeigt eine aktuelle Überprüfung der AK, bei der Lebensmittel und Drogerieartikel genauer unter die Lupe genommen wurden.
Genaues Ziel der AK:
+ Klare Bezugsgrößen ohne Auswahl: Die Menge, auf die sich der Grundpreis bezieht, soll immer gleich sein und keine verschiedenen Möglichkeiten bieten. Bisher kann zum Beispiel bei Flüssigseife der Preis pro Liter oder pro 100 Milliliter angegeben werden. Das Gesetz schreibt nur vor, dass in einem Geschäft die Bezugsgrößen unter den Produkten gleich sein müssen. Das Problem dabei ist, dass die Preise so zwischen verschiedenen Geschäften kaum vergleichbar sind.
+ Speiseeis nach Kilogramm auszeichnen: Bei Speiseeis (außer Einzelpackungen) soll der Grundpreis pro Kilogramm angegeben werden und nicht pro Liter, denn „Eis wird gegessen, nicht getrunken!“ Diese Umstellung würde die Preise besser vergleichbar machen.
+ Mehr Produkte mit Grundpreisen: Die AK möchte, dass künftig mehr Alltagprodukte einen Grundpreis bekommen. Beispiele dafür sind:
- Alu- und Frischhaltefolie sowie Butterbrotpapier – Grundpreis pro Meter
- Kaffee-Kapseln und Portionspackungen – Grundpreis pro Kapsel oder Portion
- Küchenrollen – Grundpreis pro 100 Blatt
- Tampons, Binden und Slipeinlagen – Grundpreis pro 10 Stück
- Taschentücher – Grundpreis pro 100 Stück
- WC-Papier – Grundpreis pro 100 Blatt
- Zahnseide in Rollen – Grundpreis pro Meter
Diese Änderungen würden Verbrauchern helfen, Preise besser zu vergleichen und dadurch bewusster einzukaufen.
Service: Den AK Monitor zur Grundpreisauszeichnung finden Sie unter wien.arbeiterkammer.at/grundpreise.
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