Strasser: Herkunftskennzeichnung bei Honig stärkt österreichische Imker und Konsumenten
Die neue EU-Richtlinie (EU) 2024/1438, genannt „Frühstücksrichtlinie“, macht die Herkunft von Honig viel transparenter. Bisher war oft unklar, aus welchen Ländern der Honig genau stammt. In Zukunft müssen bei Honigmischungen alle Herkunftsländer und deren genaue Anteile auf dem Etikett deutlich zu sehen sein. Das hilft Verbraucherinnen und Verbrauchern, sich besser zu informieren, schützt sie und sorgt gleichzeitig für faire Bedingungen für heimische Imkerinnen und Imker.
ÖVP-Landwirtschaftssprecher Abgeordneter Georg Strasser erklärt dazu: „Das ist ein wichtiger Schritt, den wir lange gefordert haben: Wer Honig kauft, soll klar erkennen können, woher er kommt. Das schafft Vertrauen und unterstützt unsere österreichischen Imkerinnen und Imker im fairen Wettbewerb. Besonders bedanken möchte ich mich bei Alexander Bernhuber, der diese Richtlinie im Europäischen Parlament als Chefverhandler maßgeblich vorangetrieben hat.“
Auch Alexander Bernhuber, EU-Abgeordneter und Chefverhandler für diese Richtlinie, hebt hervor: „Die neue Frühstücksrichtlinie ist ein positives Beispiel dafür, wie funktionierende Herkunftskennzeichnung in der Praxis aussehen kann.“ Er ergänzt: „Klare und nachvollziehbare Angaben schaffen Transparenz für Konsumentinnen und Konsumenten, stärken das Vertrauen in unsere Lebensmittel und unterstützen gleichzeitig die heimischen Imkerinnen und Imker im fairen Wettbewerb. Als Chefverhandler des Europäischen Parlaments für dieses Dossier freut es mich daher umso mehr, einen wesentlichen Beitrag zu dieser Kennzeichnungspflicht und zur Unterstützung unserer Imkerinnen und Imker geleistet zu haben.“
Was steht künftig auf dem Honig-Etikett?
Zukünftig muss auf dem Honig-Etikett genau angegeben sein, aus welchem Land der Honig kommt. Wenn der Honig aus mehreren EU-Ländern oder auch aus Nicht-EU-Ländern (sogenannten Drittländern) stammt, müssen alle Länder in der Reihenfolge ihres Gewichtsanteils aufgelistet werden. Dabei wird auch der jeweilige Prozentanteil am Gesamtgewicht angegeben. So können Verbraucherinnen und Verbraucher genau sehen, wie viel Honig aus welchem Land stammt.
Ab wann gelten die neuen Regeln?
Die neuen Regeln gelten ab dem 14. Juni 2026. Es gibt eine Toleranz von fünf Prozent bei den Prozentangaben, um kleineren Schwankungen gerecht zu werden. Für kleine Honigpackungen unter 30 Gramm gibt es eine Erleichterung: Dort dürfen die Ländernamen durch kurze zweibuchstabige Ländercodes ersetzt werden. Bereits gekennzeichnete Honigprodukte dürfen solange verkauft werden, bis die Bestände aufgebraucht sind.
Vorteil für heimische Imkerinnen und Imker
Georg Strasser sieht vor allem für die österreichischen Imkerinnen und Imker klare Vorteile: „Österreichs Imkerinnen und Imker stehen im Wettbewerb mit importierten Honigen und Mischungen, umso wichtiger sind klare Regeln, damit Qualität und Herkunft am Markt sichtbar werden.“ Damit wird die lokale Honigproduktion gestärkt und Verbraucherinnen und Verbraucher können bewusst regionale Produkte wählen.
Die Frühstücksrichtlinie ist ein gutes Beispiel dafür, wie Europa die Transparenz bei Lebensmitteln verbessert und sowohl Produzenten als auch Konsumenten mehr Sicherheit bietet.
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