ORF: Ausschreibung für neue Generaldirektion bis Anfang Mai erforderlich | brandaktuell

ORF: Ausschreibung für neue Generaldirektion bis Anfang Mai erforderlich

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Der Verfassungsausschuss des Nationalrats hat heute zwei neue Gesetzespakete für den Medienbereich beschlossen. Diese passen Österreichs Gesetze an das bereits seit August letzten Jahres geltende Europäische Medienfreiheitsgesetz (EMFG) und eine neue EU-Regel zu politischer Werbung an. Die Regierung sieht keine großen Änderungen als notwendig an, will aber in einigen Punkten nachbessern. So soll zum Beispiel die Bestellung der ORF-Generaldirektorin oder des ORF-Generaldirektors transparenter werden.

Auch die Grünen stimmen grundsätzlich zu, sind aber kritisch gegenüber der geplanten Lockerung der Regeln für Regierungsinserate. Sigrid Maurer sagte im Ausschuss: „Es gebe keinen Grund, von den bewährten Bestimmungen im Medientransparenzgesetz abzugehen und wieder Grauzonen zu schaffen.“ Sie fordert daher weitere Gespräche.

Nach dem neuen Gesetz dürfen Regierungsinserate künftig „die Vermarktung der Tätigkeit des Rechtsträgers“ enthalten, wenn hauptsächlich sachliche Informationen vermittelt werden. Die Idee dahinter ist, dass man kreativ bei der Vermittlung der Botschaft sein soll, was auch Werbung mit einschließen kann. Die FPÖ lehnt die Gesetzespakete ab, weil die EU-Regeln selbst ungeklärt seien, z. B. was genau unter politische Werbung falle, so Michael Schilchegger.

Mehr Transparenz bei Bestellung der ORF-Spitze durch EMFG-Begleitgesetz

Das Europäische Medienfreiheitsgesetz (EMFG) wurde 2024 vom Europäischen Rat und Parlament beschlossen und ist seit August letzten Jahres größtenteils in Kraft. Ziel ist es, die Vielfalt und Unabhängigkeit der Medien in Europa zu stärken. Medienminister Andreas Babler sagt dazu, es gehe darum, die wichtige Rolle unabhängiger Medien für die Meinungsbildung und Demokratie zu schützen.

Das dazugehörige EMFG-Begleitgesetz (412 d.B.) bringt unter anderem mehr Transparenz bei der Wahl der ORF-Generaldirektorin oder des ORF-Generaldirektors. Künftig soll die Stelle neun Monate vor Ablauf der Amtszeit ausgeschrieben werden, bisher waren es sechs Monate. Für die nächste Amtszeit ab Anfang 2027 gilt eine Übergangsregel von acht Monaten. Außerdem werden die fachlichen Anforderungen genauer definiert und der Stiftungsrat muss ein transparentes, diskriminierungsfreies Auswahlverfahren durchführen. Das gilt auch für andere ORF-Direktorinnen und Direktoren sowie für die Landesdirektoren.

Neu sind klare Regeln, wann der Generaldirektor oder andere Direktoren vorzeitig abberufen werden können, z. B. bei groben Pflichtverletzungen oder wenn wichtige Voraussetzungen wegfallen. Die Betroffenen können gegen eine Abberufung vor Gericht Beschwerde einlegen.

Neue Pflichten für Mediendiensteanbieter und kleine Gemeinden

Auch das Mediengesetz, Medientransparenzgesetz und KommAustria-Gesetz werden angepasst. Die Eigentumsverhältnisse von Mediendiensten sollen in einer zentralen Datenbank bei der KommAustria gespeichert werden. Anbieter müssen zudem jährlich offenlegen, wie viel Geld sie für staatliche oder ausländische Werbung erhalten haben. Verstöße können mit Geldstrafen bis zu 15.000 bzw. 20.000 Euro geahndet werden.

Kleine Gemeinden mit unter 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern bekommen neue Pflichten. Da sie nicht vom Rechnungshof kontrolliert werden, mussten sie bisher ihre Werbeausgaben nicht melden. Werbung im Ausland, die sich nur an ausländische Gäste richtet, ist auch weiterhin ausgenommen. Künftig sollen solche Gemeinden Informationen über ihre Ausgaben selbst auf ihrer Website leicht zugänglich machen.

Kontrolle von Medienzusammenschlüssen

Es gibt auch Änderungen bei der Kontrolle von Zusammenschlüssen im Medienbereich. Online-Plattformen, die Medieninhalte zugänglich machen, aber nicht selbst gestalten, fallen nun unter das Kartellgesetz. Auch Zusammenschlüsse, bei denen nur ein Partner ein Mediendienst ist, werden stärker geprüft. Die KommAustria übernimmt dabei eine stärkere Kontrollfunktion. Zusammenschlüsse, die die Medienvielfalt oder die Unabhängigkeit der Redaktion gefährden, sollen verboten werden. Dabei wird nun ausdrücklich auf die EU-Verordnung Bezug genommen. Die KommAustria fungiert als nationale Regulierungsbehörde im Sinne des EMFG.

Außerdem soll es weniger Bürokratie für die RTR-Schlichtungsstelle geben. Sie muss der KommAustria künftig nur noch alle drei Monate statt monatlich über Beschwerden gegen Video-Plattformen berichten. Diese Maßnahme gehört zum Entbürokratisierungspaket der Regierung.

Politische-Werbung-Gesetz sorgt für mehr Transparenz

Mit dem neuen Bundesgesetz (403 d.B.) wird die EU-Verordnung zur Transparenz und zum Targeting politischer Werbung umgesetzt. Diese Verordnung gilt seit dem 10. Oktober 2025 EU-weit. Sie soll sicherstellen, dass politische Werbung klar gekennzeichnet ist und Manipulation verhindert wird.

Die Verordnung legt Pflichten für Auftraggeber, Medien und Plattformen fest. Targeting von politischer Werbung ist nur in Ausnahmefällen erlaubt, das sogenannte Profiling mit sensiblen Daten wie Herkunft, politischer Meinung, Religion oder sexueller Orientierung ist verboten.

Die Einhaltung der Datenschutzregeln überwacht die Datenschutzbehörde und das Parlamentarische Datenschutzkomitee. Die KommAustria kontrolliert, ob politische Werbung richtig gekennzeichnet ist und geht Hinweisen auf unzulässige Anzeigen nach. Außerdem regelt das Gesetz die Zusammenarbeit der Behörden und sieht Strafen von bis zu 500.000 Euro für Verstöße vor.

Das Mediengesetz wird angepasst: Die bisherigen Regeln für politische Werbung vor Wahlen entfallen zugunsten der strengeren EU-Regeln. Freiwillige Einrichtungen zur Selbstkontrolle sollen mit bis zu 25.000 Euro pro Jahr unterstützt werden, etwa für Verhaltensrichtlinien. Die Regierung schätzt die jährlichen Kosten des Gesetzes auf rund 405.000 Euro 2026 und 460.000 Euro in den Folgejahren. Datenschutzbehörde und KommAustria erhalten dafür mehr Mittel.

FPÖ warnt vor Rechtsunsicherheit

Michael Schilchegger von der FPÖ kritisierte die EU-Verordnungen. Er sieht große Unsicherheit, da nicht klar definiert sei, was politische Werbung genau ist. Den hohen Strafenkatalog sieht er kritisch: „Alle Plattformen, die sich etwaige Strafen nicht leisten könnten, werden gänzlich davon absehen, politische Werbung zu schalten.“ Er hält es auch für problematisch, dass in Österreich drei Behörden für die Überwachung zuständig sind. Schließlich bemängelte er die Kosten von rund einer halben Million Euro und doppelte Meldepflichten bei öffentlichen Inseraten.

Grüne kritisieren Lockerungen bei Regierungsinseraten

Sigrid Maurer von den Grünen schließt nicht aus, dass ihre Partei den Gesetzespaketen im Nationalrat zustimmen wird, sieht aber Probleme beim Thema Regierungsinserate. Sie meint: „Die Umsetzung der EU-Verordnungen sei nicht zu beanstanden.“ Doch die geplante „Aufweichung“ der Regeln für Regierungsinserate sei nicht nachvollziehbar, zumal die bisherigen Regeln „gut funktioniert“ hätten. Sie warnt vor einer „neuen Grauzone“ für Missbrauch und Steuergeldverschwendung.

Außerdem vermisst Maurer Schritte zur „Entpolitisierung“ des ORF. Die Reform des Gremiums im letzten Jahr habe nur die Macht vom Stiftungsrat zum Publikumsrat verschoben, aber nicht die politische Einflussnahme entfernt. Sie kritisierte auch Medienminister und Vizekanzler Andreas Babler, weil er öffentlich eine ORF-Generaldirektorin wünsche. Maurer sieht darin eine Grenze überschritten.

Regierungsvertreter betonen Stärkung der Unabhängigkeit des ORF

Vertreter der Regierungsparteien, darunter Ines Holzegger (NEOS) und Selma Yildirim sowie Manfred Sams (beide SPÖ), begrüßten die Gesetzespakete. Holzegger sagte, wichtige Vorschläge aus der Begutachtung seien eingebaut worden. Bei Unsicherheiten zu politischen Anzeigen liege das an der EU-Verordnung, Österreich könne hier nichts ändern. Sie stellte klar, dass Eigenwerbung weiterhin nicht erlaubt ist.

Yildirim erinnerte daran, dass „bedauerliche Entwicklungen“ in Polen, Ungarn und der Slowakei die EU zu diesen Gesetzen bewogen hätten. Es gehe um den Schutz der Demokratie, da die Abhängigkeit von wenigen Machtinhabern in den Medien gefährlich sei. Sie begrüßte besonders die größere Transparenz bei der ORF-Leitung.

Sams erklärte, dass sich politische Kommunikation stark ins Internet verlagert hat und Nutzer oft nicht wüssten, wer hinter Werbung stehe oder warum sie angezeigt werde. Die neuen Kennzeichnungspflichten helfen, Werbebotschaften besser zu verstehen.

Staatssekretärin Michaela Schmidt betonte: „Es gelte, verdeckte Einflussnahmen und Manipulation im gesamten europäischen Raum zu verhindern.“ Die neuen Regeln zur Bestellung des ORF-Generaldirektors stärken laut ihr die Unabhängigkeit des ORF.

Zur Kritik an Medienminister Babler sagte SPÖ-Abgeordnete Muna Duzdar, es sei legitim, wenn ein Vizekanzler sich mehr Frauen in Führungspositionen wünsche. Babler habe immer betont, dass die Entscheidung bei den Gremien liege.

(Fortsetzung Verfassungsausschuss) gs


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