Volksbegehren 2021 – Eintragungszeitraum beginnt am Montag | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

Volksbegehren 2021 – Eintragungszeitraum beginnt am Montag

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Wien (OTS) – Vom 20. bis 27. September 2021 kann österreichweit eine Eintragung für folgende Volksbegehren erfolgen:

  • “Notstandshilfe”
  • “Impfpflicht: Notfalls JA”
  • “Impfpflicht: Striktes NEIN”
  • “Kauf Regional”

In diesem Zeitraum haben die Stimmberechtigten Gelegenheit, eines oder mehrere dieser Volksbegehren

  • in einem beliebigen Eintragungslokal in ganz Österreich oder
  • online mittels elektronischer Signatur (Handy-Signatur oder Bürgerkarte) unter [<a href="http://www.bmi.gv.at/volksbegehren]" target="_blank">www.bmi.gv.at/volksbegehren]</a>
    (<a href="http://www.bmi.gv.at/volksbegehren" target="_blank">http://www.bmi.gv.at/volksbegehren</a>)

zu unterschreiben.

Eine vor dem Eintragungszeitraum abgegebene Unterstützungserklärung zählt bereits als Stimme für das jeweilige Volksbegehren. Eine nochmalige Unterschrift für das betreffende Volksbegehren ist nicht mehr möglich. Noch nicht unterstützte Volksbegehren können selbstverständlich im Eintragungszeitraum unterschrieben werden.

Öffnungszeiten der Wiener Eintragungslokale

Die Wiener Eintragungslokale sind im Eintragungszeitraum zu folgenden Zeiten geöffnet:

  • Montag, 20. September 2021, 8 bis 20 Uhr
  • Dienstag, 21. September 2021, und Mittwoch, 22. September 2021, 8 bis 18 Uhr
  • Donnerstag, 23. September 2021, 8 bis 20 Uhr
  • Freitag, 24. September 2021, 8 bis 18 Uhr
  • Samstag, 25. September 2021, und Sonntag, 26. September 2021, 8
    bis 13 Uhr
  • Montag, 27. September 2021, 8 bis 19 Uhr

Für die Abgabe der Unterschrift in einem Eintragungslokal ist unbedingt ein Identitätsdokument (z. B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein, Studierendenausweis) erforderlich.

Es ist keine Terminreservierung erforderlich.

Aufgrund der Corona-Virus-(COVID 19)-Situation müssen die Stimmberechtigten in den Eintragungsstellen eine FFP2-Maske tragen. Das Wiener Wahlservice bittet weiters, für die Unterschrift einen eigenen Kugelschreiber zu verwenden.

Über die Standorte und die Barrierefreiheit der
Eintragungslokale informieren:

  • Internet: <a href="http://www.wien.gv.at/volksbegehren" target="_blank">www.wien.gv.at/volksbegehren</a>
  • Stadtservice Wien: Telefon 01/4000-4001 (Montag bis Freitag von
    7.30 bis 17 Uhr)
  • Kundmachungen in allen Amtshäusern

Für Menschen mit eingeschränkter Mobilität oder Bettlägerigkeit, die kein Eintragungslokal persönlich aufsuchen können, ist auch bei diesen Volksbegehren der Besuch durch eine mobile Eintragungsstelle an einer privaten Adresse möglich. Dieser Besuch muss beim zuständigen Wahlreferat des Magistratischen Bezirksamtes beantragt werden. Er erfolgt selbstverständlich unter Wahrung der gesetzlich vorgeschriebenen Corona-Virus-(COVID 19)-Maßnahmen.

Die Stadt Wien bietet im Internet umfangreiche Informationen rund um die Volksbegehren unter [www.wien.gv.at/volksbegehren]
(http://www.wien.gv.at/volksbegehren) an. Hier findet man unter
anderem auch die genauen Wortlaute der Volksbegehren. (Schluss)

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