SPÖ fordert Abschaffung des Privatklinikenfonds Prikraf – Kucher: „Missbrauchsanfällige Fehlkonstruktion“
Wien (OTS/SK) – Nach den Enthüllungen des „Standard“ über die Ermittlungen der WKStA gegen Ex-Finanzminister und Ex-Uniqa-Chef Hartwig Löger in Sachen Parteispenden an die ÖVP und Prikraf, erneuert SPÖ-Gesundheitssprecher Philip Kucher die Forderung seiner Partei, den Privatspitäler-Fonds Prikraf aufzulösen. Die SPÖ hat bereits im Frühjahr im Nationalrat die Abschaffung des Prikraf verlangt. Der Fonds ist, wie Kucher sagt, „missbrauchsanfällig und gesundheitspolitisch eine Fehlkonstruktion“. „Da teilen sich die Privatkliniken Zig-Millionen Euro, die von Beiträgen der Sozialversicherten kommen, untereinander auf“, kritisiert Kucher. Die SPÖ spricht sich dafür aus, dass die Sozialversicherung selbst entscheidet, mit welchen Privatspitälern sie Verträge über Leistungen abschließt. ***
Dank einer Gesetzesänderung unter Kurz und Strache fließen 15 Millionen im Jahr mehr von den Beiträgen der Sozialversicherten in den Fonds. Einer der Hauptprofiteure war jener Privatklinikenbetreiber, der im Sommer 2017 für den Kurz-Wahlkampf der ÖVP 50.000 Euro zugesagt und dann in zwei Tranchen gespendet hat. Die Gesetzesänderung unter Türkis-Blau bringt den Uniqa-Spitälern rund 5 Millionen Euro jährlich.
Die Privatspitäler GmbH der Uniqua-Gruppe, Premiqamed, hat im Jahr 2017 und 2018 in Summe 50.000 Euro an die ÖVP des Sebastian Kurz gespendet. Der Geschäftsführer der Premiqamed, Julian Hadschieff, hat, wie im Ibiza-U-Ausschuss bekannt wurde, im Juli 2017 mit dem damaligen ÖVP-Bundesgeschäftsführer über „die große ÖVP-Spendenaktion“ gesprochen.
Aus einem späteren Mailverkehr zwischen dem Premiqamed-Manager und dem damaligen Vizekanzler Strache geht hervor, dass die Gesetzvorlage, die zur Aufnahme der Premiqamed in den Prikraf führte, im Vorfeld eng zwischen dem Privatkliniken-Manager (der zugleich in der WKO die Sparte vertrat) und den ÖVP-Regierungsmitgliedern abgestimmt wurde. Am 6 Juli 2018 schrieb Hadschieff an Strache: „Die beigeschlossenen Regeln wurden so wie zwischen uns vereinbart mit Herrn Kanzleramtsminister G. Blümel und Herrn Vizekanzler H. Löger abgestimmt.“
(Für die genannten Personen gilt die Unschuldsvermutung.)
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