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kijas gegen Schulschließungen

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Salzburg (OTS) – Überlegt unsere Regierung ernsthaft, was der Lockdown light für Schüler und Schülerinnen bedeutet, die schon wieder nicht in die Schule gehen dürfen? Man erwartet von den Jugendlichen, dass sie selbstverantwortlich den Unterrichtsstoff erarbeiten und einüben, der normalerweise in der Klasse gehört, erarbeitet, verstanden und verinnerlicht wird. Man erwartet von den Jugendlichen, dass sie sich in ihrem Abschlussjahr zu Hause selbst so fit machen, dass sie dann im Frühling die Matura oder andere Abschlüsse schaffen können. Man erschwert den Zugang zur Bildung, man erschwert den Wissenserwerb, man handelt entgegen der dringenden Bitten von ExpertInnen, Eltern und voralllem der SchülerInnen. Österreich hat sich als Vertragsstaat der UN-Kinderrechtskonvention zum Recht auf Bildung und zur vorrangigen Beachtung des Kindeswohls bekannt. Der Vorrang des Kindeswohls bei allen Entscheidungen des Gesetzgebers ist verfassungsrechtlich garantiert.

Wie rechtfertigt die Bundesregierung, dass Gesundheitsinteressen derzeit jedes andere verfassungsrechtlich verankerte Recht aushebeln? Könnte man von der Regierung nicht etwas mehr Differenzierung und Abwägung aller betroffenen Interessen erwarten? Auch die Österreichische Gesellschaft für Kinder- und Jugendheilkunde tritt dafür ein, Bildungseinrichtungen nur DANN zuschließen, wenn diese wissenschaftlich begründbar ist und es die Pandemiesituation zwingend erfordert! Es darf keinen Automatismus geben, die Kollateralschäden, die dadurch in Kauf genommen werden, sind viel zu groß. Wenn in den nächsten Wochen das Licht in den Oberstufen nicht angeht, steht zu befürchten, dass das Licht in der Bildung für ganze Jahrgänge von Jugendlichen ausgeht!

Die Kinder- und Jugendanwält*innen Österreichs

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