CETA-Ratifizierung durch Bundesrat fahrlässig
Wien (OTS) – Heute ratifizierte der Bundesrat in namentlicher Abstimmung mit einfacher Mehrheit das umstrittene Handelsabkommen CETA zwischen Kanada und der Europäischen Union, ohne vorab verfassungsrechtliche Bedenken adäquat zu klären.
Ratifizierung möglicherweise verfassungswidrig
Das von den Regierungsparteien gewählte Vorgehen der CETA-Ratifizierung mit einfacher Mehrheit im Nationalrat und im Bundesrat ist potenziell verfassungswidrig, mehrere juristische Stellungnahmen verlangen zumindest eine Klärung: Ein Rechtsgutachten des Wirtschaftsministeriums von 2016 (1) sieht Auswirkungen auf die Bundesländer als gegeben und damit eine zwei-Drittel-Mehrheitsentscheidung im Bundesrat als notwendig an; weitere JuristInnen werfen die Frage auf, ob der Konzerngerichtsmechanismus ICS verfassungsändernd ist oder nicht. Nun sind aber seit 2008 keine verfassungsändernden Staatsverträge mehr möglich – also wäre zunächst eine Verfassungsänderung nötig, bevor CETA in Österreich überhaupt ratifiziert werden könnte.
„Die Regierungsvorlage ging auf Verfassungsfragen überhaupt nicht ein. Alle Abgeordneten des Nationalrats und des Bundesrats sind auf die Verfassung vereidigt. Sie haben die Pflicht, dafür zu sorgen, dass die Verfassung bei Gesetzesbeschlüssen und bei der Ratifizierung von Staatsverträgen eingehalten wird“, so Leonore Gewessler, Geschäftsführerin von GLOBAL 2000. „Allfällige verfassungsrechtliche Zweifel sind vorab sorgfältig zu prüfen – die Nicht-Behandlung dieser Verfassungsfragen beim komplexen CETA-Handelspakt in einem Ausschuss oder durch Beiziehung von VerfassungsexpertInnen zu einem Hearing im Parlament sind ein Tiefpunkt in der parlamentarischen Verfassungskultur. Es ist Aufgabe der Oppositionsparteien, insbesondere der Sozialdemokraten, dieses überhastete Vorgehen der Regierung juristisch klären zu lassen und gegebenenfalls den Verfassungsgerichtshof zur Klärung anzurufen.“
Vorbild Niederlande und Deutschland: EuGH-Rechtsklärung abwarten vor überhasteter Ratifizierung
Belgien rief 2017 den Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Klärung an, ob der Konzerngerichtshof ICS im CETA-Abkommen mit den europäischen Verträgen vereinbar ist – es ist völlig offen, wie der Gerichtshof entscheiden wird: Im Achmea-Fall (2) urteilte der EuGH im März diesen Jahres, dass Bestimmungen über Schiedsgerichte, wie sie im bilateralen Investitionsschutzabkommen zwischen den Niederlanden und der Slowakei stehen, mit EU-Recht nicht vereinbar sind. Falls der Gerichtshof auch den Konzerngerichtshof ICS als unvereinbar ansieht, wären die bisherigen Ratifizierungen umsonst und der Pakt müsste neu verhandelt werden.
„Eine Ratifizierung von CETA in Österreich zum jetzigen Zeitpunkt wäre unklug: Es ist besser, wie Deutschland und die Niederlande auf die Einschätzung des Europäischen Gerichtshofs zu warten, als sich juristischen Unabwägbarkeiten auszusetzen.“ so Gewessler abschließend. „Wir appellieren in letzter Instanz an den Bundespräsidenten: Die Ratifikationsurkunde sollte keinesfalls unterzeichnet und hinterlegt werden, bevor der Gerichtshof entschieden hat.“
GLOBAL 2000 ist Teil der Plattform Anders Handeln, die eine gerechte Handelspolitik als Ziel verfolgt, die Mensch und Umwelt in den Mittelpunkt des Handelns stellt.
Die Petition:
[https://www.global2000.at/ceta-nicht-unterschreiben]
(https://www.global2000.at/ceta-nicht-unterschreiben)
1)
[https://www.bmdw.gv.at/Aussenwirtschaft/CETA/Documents/2016_05_19_CE
TA-Ergebnisse%20und%20Gutachten.pdf]
(https://www.bmdw.gv.at/Aussenwirtschaft/CETA/Documents/2016_05_19_CE
TA-Ergebnisse%20und%20Gutachten.pdf)
2) EuGH, Rechtssache C-284/16, Slowakische Republik v Achmea BV, Urt. v. 6.3.2018, ECLI:EU:C:2018:158.
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