Amon: Maßnahmen im Fremdenrechtsänderungsgesetz stellen Missbrauch ab
Wien (OTS/ÖVP-PK) – Ziel des Fremdenrechtsänderungsgesetzes 2018 ist es, die illegale Migration sowie den Asyl-Missbrauch zu verhindern und ein beschleunigtes Asylverfahren zu haben. Das stellte heute, Donnerstag, der Sicherheitssprecher der neuen Volkspartei und Fraktionsobmann im Innenausschuss Werner Amon MBA anlässlich der Sitzung des Ausschusses für innere Angelegenheiten fest. „Damit wird ein Wahlversprechen, das auch im Regierungsprogramm enthalten ist, umgesetzt.“
„Wir trennen klar zwischen Zuwanderung und Asyl. Schutz auf Zeit bieten wir jenen Menschen, die wirklich vor Verfolgung flüchten müssen. Für illegale Migration unter Missbrauch des Asylrechts ist allerdings kein Platz.“ Beim Fremdenrechtsänderungsgesetz 2018 geht es daher um ein effizienteres und vollziehbares Fremdenrecht, das Lücken im System schließt.
Sicherheitsbehörden sollen unter anderem Zugriff auf Handydaten bekommen, um damit einen Hinweis auf die Identität oder Reiseroute zu erhalten. Wenn die Flüchtlinge Geld mit sich führen, sollen bis zu 840 Euro als Verfahrensbeitrag eingezogen werden. Vorgesehen sind auch kürzere Beschwerdefristen – sie sollen in bestimmten Fällen, zum Beispiel bei Straffälligkeit, auf zwei Wochen verkürzt werden. Asylanträge mit geringer Erfolgsaussicht sollen rascher bearbeitet werden, und bei Heimreisen soll der Asylstatus rascher aberkannt werden. Anerkannte Flüchtlinge müssen zudem künftig zumindest zehn -statt sechs Jahre – auf eine Einbürgerung warten.
Weiters auf der Tageordnung steht eine Änderung des Sicherheitspolizeigesetzes. Diese sieht Strafen für „Unfall-Voyeure“ vor. Bei Unglücksfällen bilden sich oft Gruppen von Schaulustigen, die die Rettungsmannschaften stören und den Einsatz erschweren. Hier möchte man nun die aktuelle Rechtslage verbessern, um dagegen vorgehen zu können. Gaffer, die sich trotz Abmahnung der Polizei nicht an deren Anordnungen halten, riskieren eine Geldstrafe von bis zu 500 Euro.
Ebenfalls auf der Tageordnung steht ein Protokoll zwischen der Republik Österreich und Ungarn zur Vorbeugung und Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität. „Geregelt werden damit erstmals eine polizeiliche Durchbeförderung beispielsweise bei Abschiebungen oder Unterstützungsmaßnahmen zur Sicherheit im Straßenverkehr“, schloss Amon
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