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Fremdenrechtsnovelle: Rotes Kreuz fordert Aufenthaltsrecht für Lehrlinge in Mangelberufen

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Wien (OTS/Rotes Kreuz) – Heute endet die Begutachtungsfrist zum Fremdenrechtsänderungsgesetz. Das Rote Kreuz regt an, das Gesetz zu ergänzen und eine Niederlassungsbewilligung für Lehrlinge zu schaffen. „Derzeit haben rund 800 jugendliche Asylwerber eine Lehre in einem Mangelberuf aufgenommen“, sagt Gerald Schöpfer, Präsident des Österreichischen Roten Kreuzes. „Ihnen das Absolvieren dieser Ausbildung zu ermöglichen, ist nicht nur aus menschlicher Sicht wichtig, es ist auch volkswirtschaftlich sinnvoll und erleichtertet den ausbildenden Betrieben die Planung.“

Schöpfer erinnert daran, dass die Schaffung eines „Niederlassungstitels zur Absolvierung einer Lehrausbildung“ im Regierungsprogramm vorgesehen ist und hält die Fremdenrechtsnovelle für eine passende Gelegenheit, dieses Vorhaben gesetzlich zu verankern.

Schöpfer fordert außerdem, dass es nicht zu weiteren Erschwernissen der Familienzusammenführung kommt. Nach jüngster Rechtsprechung des EUGH ist eine Person, die minderjährig eingereist ist und während des Asylverfahrens das 18. Lebensjahr vollendet hat, im Familienverfahren weiterhin als minderjährig zu betrachten. Das solle auch im österreichischen Recht so verankert werden. „Andernfalls nimmt man diesen jungen Menschen die Möglichkeit mit ihren Eltern und Geschwistern zusammenzuleben“, sagt Schöpfer.

Im Gesetzesentwurf ist außerdem die Möglichkeit vorgesehen, Asylwerbern Bargeld in der Höhe von 840 Euro abzunehmen, um teilweise die Grundversorgung zu finanzieren. „Darin sehe ich keinen Mehrwert, da Flüchtlinge bereits jetzt dazu verpflichtet werden können, Grundversorgungsbeiträge zurückzubezahlen und da sich ähnliche Regelungen in anderen Ländern nicht bewährt haben. Außerdem würde eine derartige Maßnahme zusätzlichen Verwaltungsaufwand verursachen“, sagt Schöpfer.

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