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Chronik

Verbot privater Schutzhundeausbildung wegen Verordnung 33/2025 aufgehoben

Mehrere Antragsteller wandten sich an die Rechtsanwaltskanzlei Akkad, die sich auf öffentliches Recht, Tierschutzrecht und Tierrecht spezialisiert hat. Die Kanzlei reichte erfolgreich einen Antrag auf Verordnungsprüfung gegen die 33. Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BGBl. II Nr. 33/2025) ein.

Diese Verordnung hatte ab dem 15. April 2025 die Schutzhundeausbildung für privat gehaltene Hunde komplett verboten. Der Verfassungsgerichtshof hat nun aber die wichtigste Regelung in dieser Verordnung für gesetzwidrig erklärt und aufgehoben.

Peter Akkad, der die Antragsteller vertrat, erklärt: „Mit der aufgehobenen Bestimmung hat der damalige Gesundheitsminister keine Angelegenheit des Tierschutzes, sondern eine Angelegenheit der örtlichen Sicherheitspolizei geregelt. Diese erweist sich damit schon aus diesem Grund als gesetzwidrig.“ Außerdem betont er: „Ein verantwortungsvoller Tierschutz erfordert differenzierte Regelungen – keine pauschalen Verbote, die legitime Ausbildungszwecke und Hundesportarten, die weltweit betrieben werden, kriminalisieren.“

Der Gerichtshof machte deutlich, dass das Hauptziel der Regelung der Schutz des Menschen vor Tieren war. Deshalb handelt es sich dabei nicht um Tierschutz, sondern um eine Aufgabe der örtlichen Sicherheitspolizei. Die Zuständigkeit dafür liegt bei den Bundesländern.

Informationen zur Rechtsanwaltskanzlei Akkad:

Mag.iur. Peter Akkad ist Experte für Europarecht und arbeitet hauptsächlich in den Bereichen öffentliches Recht, Tierschutzrecht, Veranstaltungsrecht, Verwaltungsstrafrecht und Tierrecht. Er vertritt seit vielen Jahren Mandant:innen in wichtigen Gerichtsverfahren, zum Beispiel zu Auflagen bei Veranstaltungen mit Tieren oder zu rechtlichen Fragen rund um die Zucht und Haltung von Heim- und Nutztieren. Außerdem hält er Vorträge zu diesen Themen.

Die Kanzlei legt großen Wert darauf, dass tiergerechte und rechtlich saubere Lösungen gefunden werden, um den Schutz von Tieren mit den Anforderungen von Gesellschaft und Recht in Einklang zu bringen.