aktion leben: Schwangerschaftsabbruch besonnen besprechen!
„Ein Schwangerschaftsabbruch ist in Österreich zwar grundsätzlich verboten, aber ohne weitere Beschränkung innerhalb der sogenannten „Frist“ straffrei gestellt. Damit ist Entscheidungsfreiheit von Frauen gegeben und wird auch gelebt. Mit der Fristenregelung wollte der Gesetzgeber zum Ausdruck bringen, dass Abbrüche grundsätzlich nicht wünschenswert sind, da sie mit dem Grundrecht auf Leben kollidieren“, erklärt Mag. Martina Kronthaler, Generalsekretärin von aktion leben.
Prävention zuerst!
„Die Sinnhaftigkeit der ethischen Funktion des Strafrechts kann natürlich diskutiert werden, also auch die Herausnahme des § 96 aus dem Strafrecht. Es bereitet uns aber große Sorgen, dass der Gesundheitsminister ohne Not diesen bewährten Kompromiss, der alle Beiteiligten achtet, aufgeben will. Gesundheitspolitische Maßnahmen sollen zudem auf Fakten und Daten basieren: Wir wissen bis heute nicht, wie viele Abbrüche jährlich durchgeführt werden und wir haben keine aktuellen sozioökonomische Forschungen dazu.
“
Gesundheitspolitik bedeutet vor allem auch Prävention. „Wir brauchen dringend Angebote für Frauen und Männer, damit sie erst gar nicht in die Situation von ungewollten oder ungeplanten Schwangerschaften kommen, die zum Abbruch führen“, betont Kronthaler.
Ernsthafte Auseinandersetzung
aktion leben plädiert dringend dafür, das Thema Schwangerschaftsabbruch nicht zu vereinfachen: Wenn Politik vorrangig den Abbruch als Lösung forciert und verstärkt, dann lässt sie damit jene Frauen im Stich, für die er nicht einfach ist. „Viele Frauen ringen und trauern“, berichtet Kronthaler. „Entscheidungsfreiheit ja, dafür steht die aktion leben auch. Es muss der Gesellschaft aber ein Anliegen sein, durch positive Maßnahmen wie flächendeckende, kostenlose Schwangerenberatung, sexuelle Bildung, Verhütungsberatung, Gerechtigkeit für Mütter und Familien die Zahl der Abbrüche möglichst gering zu halten.
“ Aktion leben wünscht sich vom Gesundheitsminister genau dafür konkrete Lösungen!
Keine Diskriminierung!
„Kein Arzt, keine Ärztin, niemand, der an Abbrüchen mitwirkt, soll diskriminiert werden. Und keine Ärztin und kein Arzt und niemand aus dem Gesundheitswesen soll diskriminiert werden, wenn sie aus Gewissensgründen nicht an Abbrüchen beteiligt sein wollen, weil sie in den meisten Fällen keine Heilbehandlung ist“, erinnert Kronthaler an eine geltende gesetzliche Regelung, die bislang für Ausgewogenheit sorgte. aktion leben bittet einmal mehr um konstruktives Nachdenken im Dialog mit allen, die für und mit betroffenen Frauen arbeiten und mit den Frauen selbst.
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
(C) Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender. aktion leben österreich