Volksanwalt Achitz lobt Reform und empfiehlt Vertrauensperson
Es ist sehr positiv, dass Sozialministerin Korinna Schumann und die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) jetzt auf die viele Kritik an den Begutachtungen reagieren. Diese Kritik kam unter anderem von der Volksanwaltschaft und anderen Stellen. „Ein wichtiger Punkt, der jetzt umgesetzt wird, ist das Recht, zu allen Begutachtungen eine Vertrauensperson mitzunehmen“, sagt Volksanwalt Bernhard Achitz. Er empfiehlt allen Betroffenen, dieses Recht zu nutzen. Die Volksanwaltschaft hofft, dass es dadurch weniger Beschwerden zu Begutachtungen geben wird.
Verhaltenskodex und bessere Schulungen sind wichtig, aber auch inhaltliche Verbesserungen nötig
Ein Verhaltenskodex für Gutachter*innen und mehr Schulungen zum Umgang mit den Betroffenen sind wichtige Schritte. Aber es gibt auch Kritik an den Inhalten der Begutachtungen, die berücksichtigt werden muss. In den letzten Jahren gab es viele Beschwerden bei der Volksanwaltschaft, zum Beispiel bei Pflegegeld-Gutachten. Besonders betroffen sind Kinder mit Autismus-Spektrum-Störung – hier wird der hohe Bedarf an Betreuung oft nicht genug beachtet. Ebenso beklagten Angehörige von Menschen mit Demenz, dass der Pflegebedarf oft zu niedrig eingeschätzt wird. Das liegt daran, dass sich die Betroffenen vor den Gutachter*innen oft selbstständiger zeigen, als sie tatsächlich sind.
ME/CFS – Begutachtung zuhause bei fehlender Mobilität ermöglichen
Volksanwalt Achitz spricht auch über mehr Verständnis bei Begutachtungen von Menschen mit ME/CFS (Chronisches Erschöpfungssyndrom). Viele von ihnen würden sich stark verschlechtern, wenn sie zur Begutachtung anreisen müssten. Er sagt: „Deren Situation würde sich oft massiv verschlechtern, wenn sie zu einer Begutachtung anreisen müssen. Wer glaubhaft macht, nicht mobil zu sein, sollte zuhause begutachtet werden.“ Das gilt besonders für Menschen, die so krank sind, dass sie das Haus kaum verlassen können.
Gemeinsame unabhängige Begutachtungsstelle hätte viele Vorteile
Langfristig wünscht sich Achitz eine gemeinsame unabhängige Begutachtungsstelle. Diese könnte dann Gutachten für Sozialversicherungen, das Sozialministerium (SMS) und auch für Gerichte erstellen. Er erklärt: „Das wäre für die Antragsteller*innen, die jetzt oft zu vielen verschiedenen Gutachter*innen laufen müssen, ein One-Stop-Shop, und niemand würde mehr auf die Idee kommen, dass sich Gutachter*innen verpflichtet fühlen könnten, ihren Auftraggeber*innen beim Sparen zu helfen.“ Eine solche zentrale Stelle würde die Begutachtungen einfacher und fairer machen.
SERVICE: Die Volksanwaltschaft ist erreichbar per E-Mail unter post@volksanwaltschaft.gv.at sowie telefonisch unter der kostenlosen Nummer 0800 223 223.