Frühling birgt Gefahren für Katzen
Die derzeit milden Temperaturen bringen nicht nur bei Menschen Frühlingsgefühle, sondern auch bei Katzen. Viele Katzen sind jetzt bereits paarungsbereit. Deshalb rät die Tierschutzombudsstelle Wien allen Katzenbesitzer*innen, ihre Freigänger-Katzen rechtzeitig kastrieren zu lassen. So kann unerwünschter Nachwuchs vermieden werden. Außerdem gibt sie einen wichtigen Hinweis: Wohnungskatzen sind oft durch Fensterstürze gefährdet.
Unkontrollierte Vermehrung verhindern
„Viele unterschätzen, wie schnell sich Katzen vermehren können. Wer seine Katze ins Freie lässt, ist gesetzlich verpflichtet, sie kastrieren zu lassen. Ausnahmen gibt es nur für Zuchttiere“, erklärt Eva Persy, Leiterin der Tierschutzombudsstelle Wien. „Verantwortungsvolle Katzenhalter*innen leisten einen wichtigen Beitrag zum Tierschutz und verhindern, dass die Zahl streunender Katzen weiter steigt.“
Auch in Wien gibt es Streunerkatzen. Deren Zahl wächst vor allem durch unkastrierte Freigänger weiter an. Ein Beispiel zeigt, wie schnell das geht: Katzen können bis zu drei Mal im Jahr Junge bekommen und sind selber schon mit vier bis sechs Monaten geschlechtsreif. Aus einem einzigen Katzenpaar können innerhalb von zwei Jahren bis zu 66 Nachkommen entstehen. Deshalb ist eine Kastration besonders wichtig.
Fenstersturz – eine unterschätzte Gefahr für Wohnungskatzen
Mit dem Frühling steigt das Risiko für Wohnungskatzen, aus Fenstern oder von Balkonen zu stürzen. In den warmen Monaten werden in Wien bis zu 15 Katzen täglich nach einem solchen Unfall tierärztlich versorgt. „Die Gefahr wird oft unterschätzt. Stürze aus Fenstern oder von Balkonen führen häufig zu schweren Verletzungen, die nicht immer sofort sichtbar sind“, warnt Persy. Besonders gefährlich sind auch gekippte Fenster, wo sich Katzen einklemmen können und dadurch Verletzungen erleiden.
Zum Schutz sollten Fenster mit Vogelschutzgittern oder einem speziellen Katzennetz gesichert werden. Dabei ist wichtig zu wissen: Ein normales Fliegengitter reicht nicht aus, weil Katzen es leicht durchkratzen oder beschädigen können.
Gesetzliche Vorschriften zur Sicherheit
Die Tierschutzombudsstelle erinnert daran, dass es klare Gesetze gibt: Katzen, die nach draußen gehen, müssen kastriert werden. Außerdem müssen Fenster und Balkone, wenn Gefahr für einen Absturz besteht, mit geeigneten Schutzvorrichtungen gesichert sein. Wer gegen diese Regeln verstößt, kann mit Bußgeldern von bis zu 3.750 Euro bestraft werden. Bei wiederholten Verstößen kann die Strafe sogar bis zu 7.500 Euro betragen.
„Kastration und gesicherte Fenster & Balkone sind einfache und zentrale Maßnahmen, mit denen Katzenhalter*innen Tierleid verhindern können“, betont Persy. „Gerade jetzt im Frühling ist es wichtig, rechtzeitig vorzusorgen.“
Zusatzinfo: Neben dem Schutz durch Katzennetze können auch Balkonverkleidungen oder das Anbringen von Schutzgittern mit kleineren Maschen helfen, damit Katzen nicht herausfallen. Wichtig ist außerdem, Katzen auch im Haus geistig und körperlich zu beschäftigen, damit sie weniger auf die Idee kommen, gefährliche Fenster oder Balkone zu erkunden.
Rückfragen
Eva Persy
Tierschutzombudsstelle Wien
Telefon: +43 1 4000 7507 9
E-Mai: post@tow-wien.at
KI-BEARBEITETER OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. Originaltext www.ots.at
(C) Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender. Stadt Wien - Kommunikation und Medien (KOM)