Fürlinger: Höhere Altersgrenze garantiert qualifiziertes Notariat | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

Fürlinger: Höhere Altersgrenze garantiert qualifiziertes Notariat

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Die Altersgrenze für Personen, die eine Ausbildung zum Notar oder zur Notarin beginnen möchten, wurde in Österreich von unter 35 Jahren auf 50 Jahre angehoben. Dadurch soll das Notariat weiterhin auf hohem Niveau bleiben und eine gute Mischung aus jüngeren und älteren Notaren gewährleistet sein. So wird ein besserer Wechsel zwischen den Generationen möglich, erklärt Klaus Fürlinger, Justizsprecher der ÖVP, zur neuen Regelung, die heute im Justizausschuss beschlossen wurde.

Die Änderung betrifft die Eintragung in das Notariatskandidaten-Verzeichnis. Wer sich erstmals als Notariatskandidat oder Notariatskandidatin einträgt, darf jetzt bis zu 50 Jahre alt sein. Für Wiedereintragungen gilt die Altersgrenze ebenfalls, wenn die Person nicht schon mindestens ein Jahr in diesem Verzeichnis eingetragen war.

Fürlinger betont: „Damit wird auch sichergestellt, dass es zu keiner unsachgemäßen Benachteiligung von bereits langjährig tätigen Notariatskandidatinnen und -kandidaten kommt.“

Zusätzlich soll die Qualität der Rechtsberatung erhalten bleiben und die unabhängige Rechtspflege durch das Notariat gestärkt werden, damit die Bürgerinnen und Bürger auch in Zukunft auf kompetente und verlässliche juristische Unterstützung zählen können.

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