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Altersgrenze für Notariatskandidaten wird angehoben

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Der Justizausschuss des Nationalrats hat heute einstimmig beschlossen, das Höchstalter für Notariatsbewerberinnen und -bewerber von 35 auf 50 Jahre zu erhöhen. Das bedeutet, dass man nun bis zum Alter von 50 Jahren als Notariatskandidat*in beginnen darf, was bislang nur bis zum 35. Lebensjahr möglich war. Justizministerin Anna Sporrer berichtete außerdem über das aktuelle Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission. Besonders wichtig dabei ist der geplante Richtlinienvorschlag für die „EU Inc.“, ein einheitliches Rechtsmodell für Start-ups in der EU, der bald vorgestellt werden soll.

Gesetzesinitiative von fünf Parteien zur Notariatsordnung

Mit einem Antrag von allen politischen Parteien (696/A) soll die Altersbegrenzung für Notariatskandidat*innen auf 50 Jahre angehoben werden, um den Regeln der EU gerecht zu werden. Bisher durften sich nur Personen unter 35 Jahren erstmals in das Notariatsverzeichnis eintragen lassen. Das gilt auch, wenn jemand sich nochmal eintragen möchte und nicht mindestens ein Jahr Erfahrung als Notariatskandidat*in vorweisen kann.

Harald Stefan von der FPÖ erklärte, dass es bei der Altersgrenze darum gehe, „mit welchem Alter man noch in das Notariat eintreten dürfe“. Die Zahl der Notariatsstellen ist begrenzt, und die Ausbildung dauert sehr lange – mindestens 15 Jahre. Die neue Regelung soll auch verhindern, dass der Europäische Gerichtshof die bisherige Praxis beanstandet. Jakob Grüner (ÖVP) sagte, dass diese Änderung auch gegen Altersdiskriminierung junger Menschen helfe.

Selma Yildirim (SPÖ) merkte an, dass die Maßnahme nicht nur wegen der EU gemacht wird, sondern auch, weil viele, besonders Frauen, die alte Regelung als ungerecht empfanden. NEOS-Politikerin Sophie Marie Wotschke fand die Änderung ebenfalls sinnvoll und sagte, 50 Jahre seien ein gutes Alter, weil man danach noch einige Jahre als Notar*in arbeiten kann. Auch Alma Zadić von den Grünen begrüßte die Erhöhung, meinte aber, man hätte die Altersgrenze komplett abschaffen können.

Ein einheitliches EU-Rechtssystem für Start-ups – „EU Inc.“

Der Ausschuss nahm auch die EU-Jahresvorschau des Justizministeriums für 2026 (III-296 d.B.) zur Kenntnis. Darin steht, dass die Europäische Kommission ein einheitliches Rechtssystem für innovative Unternehmen schaffen will. Das soll es Start-ups ermöglichen, in der EU einfacher zu gründen und zu wachsen, ohne sich an 27 unterschiedliche Rechtssysteme anpassen zu müssen. Dieses sogenannte „28. Regime“ soll freiwillig sein und Vorteile für den Wirtschaftsstandort EU bringen.

Justizministerin Sporrer informierte, dass der Vorschlag wahrscheinlich noch diese Woche vorgestellt wird. Sie betonte, dass dieser neue Rechtsrahmen zwar Erleichterungen bringen soll, aber nicht zu schlechteren Arbeitsbedingungen oder weniger Verbraucherschutz führen darf. Die Rechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bleiben sicher. Sporrer hat bereits Gespräche mit dem zuständigen EU-Kommissar und einigen Mitgliedstaaten geführt und will sich aktiv in die Diskussionen einbringen.

Der FPÖ-Politiker Harald Stefan äußerte Bedenken, dass das neue System zur Folge haben könnte, dass das hohe Niveau des österreichischen Rechts untergraben wird, weil es bestehende Rechtskulturen umgeht.

Zusätzlich nannte Ministerin Sporrer weitere wichtige EU-Projekte, etwa den Schutz vor Gewalt gegen Frauen, den Schutz von Kindern vor sexuellem Missbrauch, die Vereinheitlichung des Waffenrechts, ein EU-weites Elternschaftszeugnis sowie besseren Schutz für Erwachsene im grenzüberschreitenden Bereich. Österreich werde sich bei diesen Vorhaben aktiv einbringen.

Das Ratsvorsitztrio Polen, Dänemark und Zypern setzt unter anderem auf die Bekämpfung von Hassrede im Internet. Harald Stefan kritisierte das und sprach von einer „Gesinnungsjustiz“, während SPÖ-Politikerin Muna Duzdar das Maßnahmenpaket positiv bewertete, weil Kriminalität sich immer mehr in den digitalen Raum verlagert. Ministerin Sporrer betonte die Notwendigkeit größerer Anstrengungen, besonders beim Thema Frauenhass im Internet.

Zum Thema Erwachsenenschutz erklärte Sporrer, dass es künftig Zertifikate geben wird, die genau zeigen, ob jemand rechtlich vertreten oder nur unterstützt wird. Bei der Harmonisierung des Waffenhandels wird es laut ÖVP-Mandatarin Bettina Zopf Anpassungen im österreichischen Recht geben. Auch durch eine Anti-Korruptions-Richtlinie sind neue Strafbestimmungen geplant, erklärte Sporrer auf Nachfrage von NEOS.

SPÖ-Abgeordnete Petra Oberrauner erfuhr, dass gemeinsame Mindeststandards für Insolvenzverfahren geschaffen werden sollen, damit diese effizienter ablaufen. Vorschläge zur Vereinfachung von Verwaltungsprozessen durch Eurojust werden bald erwartet, berichtete ÖVP-Abgeordneter Thomas Elian.

NEOS-Politikerin Henrike Brandstötter sprach das Thema Opferschutz an. Sie sagte, Österreich setze viele Vorgaben schon um, sehe aber Verbesserungsbedarf bei Schulungen. Ministerin Sporrer antwortete, dass landesweit Fortbildungen für Richterinnen, Richter und Staatsanwältinnen geplant sind, die auch eine bessere Rechtsprechung unterstützen sollen.

Schließlich brachte Alma Zadić das Thema Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit dem geplanten Digital-Omnibus-Gesetz ein. Sie warnte vor einer möglichen Schwächung der Datenschutzrechte. Justizministerin Sporrer sagte, dass nicht nur Österreich, sondern auch viele andere EU-Staaten ähnliche Sorgen hätten.

Weitere Beratungen im Justizausschuss folgen. (mbu/fan)


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