Unglaublich! So verändert die neue Teilpension dein Leben – AK Service enthüllt alle Details!
Neue Teilpension seit 1. Jänner 2026: Wer bereits Anspruch auf eine Pension hat, kann seine Arbeitszeit verringern und gleichzeitig einen Teil seiner Pension beziehen. Dabei ist es wichtig zu wissen: Wenn Sie Gehalt und Pension gleichzeitig bekommen, kann es sein, dass Sie später Steuern nachzahlen müssen. Deshalb sollten Sie unbedingt vorher den neuen AK Teilpensionsrechner nutzen, um herauszufinden, wie viel Netto-Einkommen Sie wirklich haben und welche steuerlichen Folgen das hat.
Die Arbeiterkammer (AK) informiert:
Wer kann Teilpension beziehen?
Das Modell gilt für alle, die schon eine Pension bekommen können – zum Beispiel Korridorpension, Langzeitversichertenpension, Schwerarbeitspension oder normale Alterspension. Wichtig ist, dass Sie Ihre Arbeitszeit um mindestens 25 % reduzieren. Diese Änderung müssen Sie mit Ihrem Arbeitgeber absprechen und vereinbaren.
Wie funktioniert die Teilpension – und wie wirkt sie sich auf die spätere volle Pension aus?
Sie können wählen, ob Sie 25 %, 50 % oder 75 % Ihrer Pension schon jetzt beziehen wollen. Für diesen Anteil wird das Pensionskonto „geschlossen“. Die übrigen Anteile bleiben auf Ihrem Konto und wachsen weiter, weil Sie ja weiterhin arbeiten – auch wenn weniger. So erhöht sich Ihre spätere volle Pension deutlich, schon durch wenige Jahre mit reduzierter Arbeit. Gleichzeitig bekommen Sie vom Arbeitgeber ein vermindertes Gehalt plus den Pensionsteil.
Wichtig: Steuern und Nachveranlagung
Die Teilpension ist steuerpflichtig. Aber oft ziehen die Pensionsversicherung und der Arbeitgeber im laufenden Jahr nicht genug Steuern ab, weil sie die Abrechnung getrennt machen. Deshalb gibt es meist eine Pflicht zur Arbeitnehmer:innenveranlagung (bis 30. Juni des nächsten Jahres), bei der Nachzahlungen fällig sein können.
Vorauszahlungen vermeiden Nachzahlungen
Um hohe Steuer-Nachforderungen am Jahresende zu vermeiden, können Sie schon während des Jahres Vorauszahlungen ans Finanzamt leisten. Dazu gibt es das Formular E220, das Sie beim Finanzamt einreichen können.
AK Teilpensionsrechner: Überblick über Netto und Pensionserhöhung
Da die Kombination aus reduziertem Gehalt und Teilpension kompliziert ist, hat die AK einen Online-Rechner entwickelt. Unter teilpensionsrechner.arbeiterkammer.at können Sie mit Ihren Pensionsdaten sofort sehen, wie hoch Ihr Gesamteinkommen und die geschätzte Steuernachzahlung sein werden. Vor allem sehen Sie auch, wie stark sich Ihre spätere volle Pension erhöht.
Die AK empfiehlt, vor dem Antrag den Teilpensionsrechner zu nutzen und sich bei Fragen von der AK beraten zu lassen. Den Antrag auf Teilpension stellen Sie dann beim für Sie zuständigen Pensionsversicherungsträger, meistens der PVA.