Gaál/Arapovic: Rote-pinke Fortschrittskoalition setzt die Weiterentwicklung des Wiener Wohnbaumodells konsequent um
Mit der Novelle des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes und der Neubauverordnung sowie der Neufassung der Eigenmittelersatzdarlehens-Verordnung bringt die rot-pinke Fortschrittskoalition die nächsten Gesetzesvorhaben für ein leistbares, sozial-nachhaltiges Leben in Wien auf den Weg.
„Wien redet nicht nur. Wien setzt das Regierungsprogramm konsequent um. Die Aufgabe einer Regierung ist es nach vorne gerichtet zu gestalten. In Wien haben wir eine konkrete Vorstellung vom Wohnen der Zukunft und stellen jetzt schon die Weichen. Mit den aktuellen Gesetzesvorhaben stellen wir sicher, dass Heimplätze für Studierende und Lehrlinge garantiert leistbar bleiben, Baugruppen erstmals mit einer eigenen Förderungsschiene unterstützt werden und durch bessere Bedingungen bei den Eigenmittelersatzdarlehen, der Eintritt in den geförderten Wohnbau noch niederschwelliger möglich ist. Wir sorgen dafür, dass Wien auch für zukünftige Generationen leistbar und sozial-nachhaltig bleibt.“ so Vizebürgermeisterin und Wohnbaustadträtin Kathrin Gaál.
„Verschiedene Lebensweisen erfordern verschiedene Wohnformen, die anerkannt und unterstützt werden müssen. Als Fortschrittskoalition möchten wir eine Vielfalt an Wohnmöglichkeiten fördern. Deshalb führen wir eine Mietbremse für Student*innen- und Lehrlingsheime ein, erleichtern den Zugang zum geförderten Wohnbau und unterstützen erstmals Baugruppen mit einer eigenständigen Förderschiene.
In Baugruppen gestalten Menschen ihren Wohnraum gemeinsam und leben aktiv in einer Gemeinschaft. Sie setzen Schwerpunkte auf Nachhaltigkeit, Gemeinschaftsbildung und flexible Wohnformen. Dabei gestalten Baugruppen nicht nur ihren eigenen Lebensraum, sondern strahlen positiv auf die gesamte Umgebung aus und bereichern so das direkte Wohnumfeld. Daher freue ich mich, dass wir als Fortschrittskoalition diese innovativen Wohnformen anerkennen und unterstützen“, betont NEOS Wien Wohnbausprecherin Selma Arapovic.
Innovative Baugruppen erstmals mit eigener Förderschiene
Baugruppen sind eine innovative und bereichernde Ergänzung des geförderten Wohnbaus. Unter einer Baugruppe versteht man den Zusammenschluss mehrerer Personen zur Schaffung und Gestaltung von gemeinsamen Wohnraum. Bei der Baugruppe steht ein Leben in einer aktiven Nachbarschaft und Gemeinschaft im Vordergrund. Ein gesellschaftlicher Mehrwert ist das wichtigstes Merkmal, von dem nicht nur die Mitglieder der Baugruppe, sondern auch Personen außerhalb der Baugruppe profitieren. Unter sozialer Nachhaltigkeit können beispielsweise dauerhaft sozial gebundene Wohnungen, Schaffung von Allgemeinflächen und Begegnungsbereichen, nachhaltige und ökologische Bauweisen oder das Schaffen von Flächen für Kultureinrichtungen oder soziale Projekte verstanden werden.
Diese Form des Bauens wird nun speziell unterstützt, indem eine eigenständige Förderschiene für Projekte von Baugruppen in der Neubauverordnung 2007 geschaffen wird.
Mietzinsbremse für Student*innen- und Lehrlingsheime
Für Student*innen- und Lehrlingsheime wird eine Beschränkung des Mietzinses eingeführt. Da dies in erster Linie Studierenden- und Lehrlingsheime betrifft, wird dadurch sichergestellt, dass speziell für diese Personengruppen, die in der Regel über begrenzte finanzielle Ressourcen verfügen, eine deutliche Entlastung erreicht wird und das Wohnen auch weiterhin in der Bildungs- und Wissenschaftsstadt Wien leistbar bleibt.
Niederschwelliger Eintritt in den geförderten Wohnbau
Das Eigenmittelersatzdarlehen ist dazu da, um Bürgerinnen und Bürgern den Finanzierungsbeitrag, der beim Einzug in eine geförderte Wohnung einmalig zu zahlen ist, zu ermöglichen. Gerade die letzten Jahre der diversen Teuerungen haben gezeigt, dass es für Wienerinnen und Wiener schwieriger wird, den Finanzierungsbeitrag durch Bankdarlehen aus eigenen Mitteln zu finanzieren.
Durch die Eigenmittelersatzdarlehensverordnung 2024 wird jetzt der Kreis der Bezieherinnen und Bezieher erweitert. So werden etwa die Einkommensgrenzen vereinheitlicht und angehoben. Einkommensschwächere Gruppen werden durch einen befristeten Entfall der Rückzahlungsverpflichtung und eine Verlängerung der Gesamtlaufzeit auf maximal 25 Jahre zielgerichtet unterstützt. Im Falle der Verschlechterung der Einkommenssituation wird es zukünftig möglich sein, durch die Anpassung der Darlehenslaufzeit die monatlichen Ratenzahlungen zu verringern. [Schluss]
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