AK-Präsident Stangl: Schluss mit unbezahlten Überstunden – Verfallsfristen abschaffen
Mit 40,8 Stunden, arbeiten die österreichischen Vollzeitbeschäftigten im europäischen Vergleich ohnehin überlange. Noch dazu wurde den österreichischen Arbeitnehmer:innen im Vorjahr rund 1,3 Milliarden Euro an Entgelten für Mehr- und Überstunden vorenthalten. Die Forderungen der Industriellenvereinigung nach einer 41-Stundenwoche als reguläre Arbeitszeit ohne Lohnausgleich sind daher für viele ein Hohn. „Anstatt derartiger absurder Vorschläge, die nichts anderes als Gratisarbeit bedeuten, braucht es spürbare Konsequenzen, wenn Entgelte für Mehr- und Überstunden nicht ausbezahlt werden. Zudem gilt es, die kurzen Verfallsfristen für viele Ansprüche abzuschaffen
“, so AK-Präsident Andreas Stangl.
Angesichts der Forderungen der Industriellenvereinigung ist es wichtig, auf einige Fakten in der Arbeitszeit-Debatte hinzuweisen. Da regelmäßig über die in Gesetz (40 Stunden) oder Kollektivvertrag (z.B. 38,5 Stunden) geregelte Normalarbeitszeit hinausgearbeitet wird, leisten die Arbeitnehmer:innen faktisch seit Jahren im Schnitt 41 Stunden.
Auch im Vorjahr leisteten Österreichs Vollzeitbeschäftigte Enormes. Mit durchschnittlich 40,8 Stunden liegen sie inklusive Überstunden europaweit nach Zypern und Schweden an dritter Stelle bei der üblicherweise geleisteten Wochenarbeitszeit (Quelle: Eurostat). Das bestätigt auch ein Blick auf die nachstehende Grafik.
1,3 Milliarden Euro für Überstunden nicht ausbezahlt
Die Ausdehnung der Steuerfreigrenze bei Überstunden für 2024 und 2025 reicht der Industrie offenbar nicht. Ist bisher auf die Zuschläge für die ersten zehn Überstunden im Monat (maximal 86 Euro) keine Steuer angefallen, hat die Regierung diese steuerliche Begünstigung für 2024 und 2025 auf 18 Stunden und maximal 200 Euro ausgeweitet. Nun will die Industrie auch noch die „normale“ Vollarbeitszeit verlängern, somit den Grund-Stundenlohn kürzen und Überstundenzuschläge kappen. „Diese Überlegungen bedeuten glatten Lohn- und Zeitraub
“, ärgert sich AK-Präsident Stangl. Insbesondere, wenn man bedenkt, dass 2023 mehr als ein Viertel der Überstunden und Mehrarbeitsstunden weder in Zeit noch in Geld abgegolten wurde. Das entspricht rund 1,3 Milliarden Euro an vorenthaltenen Entgelten.
Mit den 2018 von der schwarz-blauen Regierung durchgesetzten gesetzlich möglichen Höchstarbeitszeiten pro Woche von 60 Stunden belegt Österreich aktuell ohnehin den unrühmlichen ersten Platz (gemeinsam mit Deutschland, den Niederlanden und Dänemark).
Kurze Verfallsfristen schaden Arbeitnehmer:innen
Nicht bezahlte Ansprüche wie Lohn, Gehalt oder Überstunden verjähren grundsätzlich nach drei Jahren. Allerdings zielen Verfallsklauseln darauf ab, diese gesetzliche Verjährungsfrist zu verkürzen. Daher kommt es häufig vor, dass geleistete, aber nicht bezahlte Überstunden schon nach wenigen Monaten nicht mehr eingeklagt werden können, wenn die Bezahlung nicht rechtzeitig schriftlich eingefordert wurde. So gehen Arbeitnehmer:innen aufgrund kurzer Verfallsfristen viele Ansprüche verloren. Beschäftigte verlieren dadurch Geld. Die AK Oberösterreich fordert daher die Abschaffung derartiger Verfallsfristen, damit für Ansprüche aus einem Arbeitsverhältnis eine dreijährige Verjährungsfrist gilt, analog zum allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB).
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