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Investitionen in die Jugendhilfe statt Strafmündigkeitsdebatten

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Das beteuern alle politischen Parteien in Österreich. Aber warum dann die neuerliche Forderung von der ÖVP nach Herabsetzung der Strafmündigkeit? Der Dachverband Österreichischer Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen (DÖJ) und FICE Austria weisen ausdrücklich darauf hin, dass alle nötigen Maßnahmen im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe (KJH) nicht nur längst möglich, sondern auch längst fällig sind. Die Lösung liegt nicht in Strafrechtsdiskussionen, sondern in Investitionen in die Kinder- und Jugendhilfe (KJH).

Die Jugendhilfe leidet unter einem besorgniserregenden Mangel an Fachkräften und finanziellen Mitteln!

Die öffentliche Jugendhilfe hat die essenzielle Aufgabe, Kinder und Jugendliche vor Gefahren zu schützen, ihre persönliche Entwicklung zu fördern und die Erziehungskompetenz der Familien zu stärken. Doch es fehlt an ausreichend Sozialarbeiter*innen in den Behörden und Sozialpädagog*innen in den privaten Einrichtungen, um die Aufgaben aus dem Kinder- und Jugendhilfegesetz angemessen umzusetzen.

Bei der Tagung über „Unerhörte Kinder“ forderten DÖJ und FCE-Austria jüngst eine Milliarde Euro für Investitionen in die Hilfe für Kinder und Jugendliche, anstelle einer Senkung des Strafmündigkeitsalters. Die Senkung der Strafmündigkeit wird von den meisten Expert*innen aus juristischer und sozialer Sicht abgelehnt. Obwohl sie simpel erscheint, ist diese Maßnahme doch ineffektiv.

Stattdessen ist es aus Sicht von DÖJ und FICE-Austria dringend notwendig, fachliche und wohl überlegte Antworten auf die aktuellen Vorkommnisse in NÖ, Wien und vielen anderer Orten zu geben. Es braucht mehr Fachkräfte für öffentliche und private KJH, die in Wirklichkeit ums Überleben kämpft, anstatt neue Wege, Konzepte und Angebote für die aktuellen Herausforderungen zu entwickeln und um effektive Prävention zu betreiben.

Eine koordinierte Jugendhilfe auf Bundesebene ist unverzichtbar!

Um sicherzustellen, dass jedes Kind in Österreich den gleichen Wert hat, unabhängig vom Bundesland, braucht es wieder eine bundesweite Koordination in diesem wichtigen Zukunftsbereich. Die Rücknahme der Bundeskompetenz für KJH vor drei Jahren wurde von Expert*innen sogar „Kindesweglegung“ kritisiert. Inzwischen wird auch von der grünen Regierungspartei ihre Rücknahme gefordert.

Es darf nicht sein, dass Probleme mit Kindern und Jugendlichen auf Bundesebene nur noch juristisch behandelt werden können, aber finanziell und fachlich zur Gänze den Ländern überlassen werden„, sagt Gerald Herowitsch-Trinkl, Obmann des DÖJ. Christian Posch von FICE-Austria fügt hinzu: „Die öffentliche Jugendhilfe ist gefragt, nicht die Gerichte!“ Es ist an der Zeit, massiv in die Jugendhilfe zu investieren und eine Situation zu schaffen, die jungen Menschen eine positive Entwicklung ermöglicht.

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