Lehrerinnen- und Lehrerbildung NEU: BM Polaschek setzt Reform um | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

Lehrerinnen- und Lehrerbildung NEU: BM Polaschek setzt Reform um

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Wien (OTS) – „Wir verkürzen eine der weltweit längsten Lehrerinnen-und Lehrerausbildungen und schaffen zugleich ein modernes Studium, das den Ansprüchen und Erfordernissen der Schule des 21. Jahrhunderts gerecht wird. Damit kommt es zur größten Reform der Lehrerinnen- und Lehrerausbildung seit Jahren. Ich freue mich, dass wir diesen wichtigen Schritt nun umsetzen können“, führt Bundesminister Polaschek aus.

Mit der Reform der Ausbildung der Lehrerinnen und Lehrer ist Bundesminister Martin Polaschek ein notwendiger Schritt gelungen, um den Beruf „Lehrer“ oder „Lehrerin“ attraktiver zu gestalten und langfristig noch mehr qualifizierte Pädagoginnen und Pädagogen in das Österreichische Bildungssystem zu bringen.

„Die Weiterentwicklung der Lehrerinnen- und Lehrerausbildung markiert einen bildungspolitischen Meilenstein. Diese umfassende Reform ist ein nachhaltiger Schritt zur Steigerung der Attraktivität des Zukunftsjobs der Lehrerin bzw. des Lehrers. Mit einer verkürzten Ausbildungszeit bei gleichbleibender Qualität, mehr Praxisbezug und einer stärkeren Verknüpfung von Theorie und Praxis setzen wir völlig neue Standards. Darüber hinaus wird es mehr berufsbegleitende Möglichkeiten geben, um eine erste berufliche Tätigkeit und den Master nebeneinander zu ermöglichen“, freut sich Bildungsminister Polaschek über dieses intensiv verhandelte Paket, das am Mittwoch, 20. März im Ministerrat beschlossen wurde.

Umfassende Weiterentwicklung und Kürzung eines der längsten Lehramtsstudien der Welt:

Vor etwa 10 Jahren wurde mit der „Pädagoginnen- und Pädagogen-Bildung neu“ die Ausbildung der Lehrerinnen und Lehrer in Österreich umfassend reformiert. Seitdem dauerte die Ausbildung für Volksschullehrerinnen und -lehrer 8 Semester im Bachelor und 2 im Master. Für die Mittel- und Oberschulen dauerte sie 8 und 4 Semester.

Nach intensiven Vorarbeiten mit Vertreterinnen und Vertretern aus der Praxis, aus den ausbildenden Einrichtungen, konnte Bildungsminister Polaschek nun umfassende Änderungen realisieren:

– Verkürzung des Bachelors auf 6 Semester (180 ECTS) und somit Gleichstellung mit beinahe allen anderen BA-Studien – Erster akademischer Abschluss (Bachelor) nach drei statt vier Jahren!

– Masterabschluss für alle – Volkschullehrerinnen und -lehrer und Sekundarstufenlehrerinnen und -lehrer – im Ausmaß von 120 ECTS (2 Jahre) – Somit 5 Jahre Ausbildung für alle!

– Anrechnung der Induktionsphase im berufsbegleitenden Master

– Mehr berufsbegleitende Angebote im Master: Institutionalisierte Abstimmung zwischen Universitäten/Pädagogische Hochschulen und Arbeitgeber (Bildungsdirektionen)

– Mehr Praxisanteile und bessere Verschränkung von Theorie und Praxis.

– Möglichkeit für MINT-Lehramt (oder andere Fächerbündel) in der Lehrerinnen- und Lehrerausbildung der Sekundarstufe.

Grundlage für alle Änderungen waren vor allem die Empfehlungen und Ableitungen aus den Studien des Qualitätssicherungsrates für Pädagoginnen- und Pädagogenbildung, die die Stärken aber auch Herausforderungen der aktuellen Ausbildung von Pädagoginnen und Pädagogen aufgezeigt haben.
Zusätzlich dazu wird im Hochschulrechtspaket die wissenschaftliche und künstlerische Integrität im Studien-, Lehr-, und Forschungsbereich als zentrales Qualitätsmerkmal für Wissenschaft und Forschung, einheitlich definiert.

„Neben den Änderungen im Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz sieht das Hochschulrechtspaket nun eine Verjährung im Zusammenhang mit Plagiaten vor. Das führt dazu, dass Plagiate an sich nicht verjähren, wohl aber die Möglichkeit, einen akademischen Grad aufgrund eines Plagiats aufzuheben bzw. entziehen. Denn ein Bachelor bzw. Master wird für sämtliche im Studium absolvierten Studienleistungen vergeben, nicht nur für die wissenschaftliche Abschlussarbeit“, so Polaschek abschließend.

Ebenso sieht das Paket, ähnlich wie im Humanmedizinstudium, auch im Veterinärstudium eine zeitlich befristete Widmung von 5 % der Studienplätze für Studentinnen und Studenten vor, die bereit sind, nach dem Studium einige Zeit in der öffentlichen Gesundheitsversorgung zu arbeiten.

Im Begutachtungszeitraum von 10.1. bis 21.2.2024 wurden über 200 Stellungnahmen eingebracht, die im Rahmen der nun eingebrachten Regierungsvorlage entsprechend berücksichtigt wurden.

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