ARGE Gentechnik-frei: EU-Parlament votiert für Kennzeichnungs-pflicht und Rückverfolgbarkeit von NGT-Pflanzen und -Produkten
EU-Parlament spricht sich für Kennzeichnung und Transparenz, aber gegen Risikoprüfung von NGT aus – EU-Rat muss die vielen offenen Fragen im Sinne von Transparenz, Wahlfreiheit und Haftung klären!
In einem übereilten Votum hat heute das EU-Parlament über mögliche Änderungen des bewährten Rechtsrahmen für den Umgang mit gentechnisch veränderten Pflanzen und Produkten abgestimmt. Für Pflanzen und Produkte, die mit den sogenannten „neuen genomischen Techniken“ (NGT) erzeugt wurden und in die Kategorie NGT 1 fallen, soll es nach Willen des EU-Parlaments künftig keine verpflichtende wissenschaftliche Risiko-bewertung im Rahmen eines Zulassungsverfahrens geben. Obwohl laut einer Studie des deutschen BfN voraussichtlich 94 Prozent der Pflanzen und Produkte in die Kategorie NGT der Kategorie 1 fallen werden.
„Immerhin: Das Parlament hat sich für eine Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit von NGT-Pflanzen und Produkten ausgesprochen. Das ist ein wichtiger erster Schritt. Damit könnte sichergestellt werden, dass die Konsumentinnen und Konsumenten nicht vollkommen im Unklaren gelassen werden, in welchen Lebensmitteln derartige NGT-Produkte zu finden sind. Damit muss allerdings eine verbindliche Kennzeichnung auf dem Lebensmittel einhergehen – dies ist in den weiteren Verhandlungen unbedingt sicher-stellen“, kommentiert Jens Karg, Senior Policy Advisor der Wirtschaftsplattform ARGE Gentechnik-frei.
Anstatt die zahllosen offenen Fragen, die sich aus dem am 5. Juli 2023 veröffentlichten Gesetzesvorschlag der EU-Kommission ergeben, sachlich und auf Basis einer fundierten Debatte mit der Öffentlichkeit zu klären, wurden heute Hauruck-Beschlüsse gefasst, die tendenziell eher Chaos verursachen werden, anstatt der Saatgutproduktion, der Landwirt-schaft und der Lebensmittelproduktion einen verlässlichen Rahmen zu geben.
„Das Parlament hat sich beispielsweise dafür ausgesprochen, dass Produkte und Pflanzen der Neuen Gentechnik Kategorie 1 nicht patentiert werden sollen. Das ist ein Placebo-Beschluss, weil er keinerlei Auswirkung auf das von 38 Vertragsstaaten unterzeichnete Europäische Patentübereinkommen hat“, so Karg. Auch Haftungs- und Koexistenzfragen blieben weiterhin völlig im Unklaren, hier wäre ein sorgfältiger Umgang mit wesentlichen Auswirkungen einem Schnellschuss vorzuziehen gewesen.
Zwei aktuelle Rechtsgutachten kommen zu dem Schluss, dass eine weitgehende Aufhebung des bestehende Rechtsrahmens für Produkte und Pflanzen der Neuen Gentechnik der Kategorie 1 EU-rechtswidrig wäre. Beide Gutachten verorten einen klaren Bruch des europäischen Vorsorgeprinzips, das EU-Primärrecht ist und damit Grundlage der EU-Gesetzgebung. Ebenso läge hier ein Bruch des Cartagena Protokolls vor, also ein Bruch internationaler Verträge.
„Jetzt ist der EU-Rat am Zug. Er ist gefordert, Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit der Neuen Gentechnik abzusichern und die zahlreichen offenen Fragen zu beantworten. Das vorliegende Flickwerk bedarf noch zahlreicher Klärungen und Präzisierungen, um zu einem praxistauglichen Gesetz zu gelangen. Im Fokus muss ein verantwortungsbewusster Umgang mit Umwelt und Gesundheit stehen, mit Wahlfreiheit und Transparenz für Konsumentinnen und Konsumenten sowie für die Landwirtschaft als oberster Maxime“, so Karg.
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
(C) Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender. ARGE Gentechnik-frei