TIROLER TAGESZEITUNG "Leitarikel" Ausgabe vom Mittwoch, 11. Oktober 2023, von Michael Sprenger: "Eine Niederlage als Chance" | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

TIROLER TAGESZEITUNG „Leitarikel“ Ausgabe vom Mittwoch, 11. Oktober 2023, von Michael Sprenger: „Eine Niederlage als Chance“

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Das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs zum ORF bedeutet eine Zäsur. Die Regierung muss wohl sofort an einer Reform arbeiten – und zwar gegen ihre eigenen Interessen. Denn der ORF gehört nicht den Parteien, nicht der Politik.

Es war der ehemalige ÖVP-Bundeskanzler Wolfgang Schüssel, der mit einem groß angelegten Etikettenschwindel den (immer schon bestehenden) Einfluss der Regierungen und damit der Parteien auf den ORF abzusichern versucht hat. Er versprach Entpolitisierung, doch seine Reform wollte und erwirkte das Gegenteil. Sehr zum Leidwesen auch der dort arbeitenden Journalistinnen und Journalisten. Doch keine der nachfolgenden Regierungen dachte ernsthaft daran, dies zu ändern. Warum auch? Regierungen betrachteten den ORF immerzu als Absicherungsinstrument ihrer Macht. Manche agierten dabei zurückhaltend, manche schamlos.
   Der frühere ORF-General Gerhard Weis nannte dies einmal die „Urtragödie“ des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, als er in einem Interview feststellte: „Wem gehört der ORF? Na, den Parteien, wem sonst?“
   So agierten dann auch die Kabinette Kurz I und II. Doch die später bekannt gewordenen „Sideletters“ (also Nebenabsprachen zum Koalitionsabkommen), mit denen Türkis-Blau und Türkis-Grün Besetzungen im Stiftungsrat und im ORF ausgedealt hatten, sorgten für ein offenes Tor, welches der burgenländische Landeshauptmann Hans Peter Doskozil durchschritt. Er initiierte einen Prüfantrag. Und die Höchstrichter gaben dem Sozialdemokraten in zentralen Punkten Recht. Die Regelung zur Zusammensetzung des ORF-Stiftungs- und Publikumsrates ist in weiten Teilen verfassungswidrig. Übersetzt heißt dies: Der übermäßige Einfluss der Bundesregierung widerspricht dem „Unabhängigkeits- und Pluralismusgebot“.
   Der Verfassungsgerichtshof meinte es einerseits gut mit dem Gesetzgeber, gibt er ihm doch für die Reparatur einen Zeitraum bis Ende März 2025. Doch zugleich steht der ORF unter enormem ökonomischen und politischen Druck. Die Regierung muss daher rasch und gewissenhaft eine Reform schaffen, auch um die in weiten Teilen der Bevölkerung umstrittene Haushaltsabgabe nachträglich legitimieren zu können.
   Das gelingt aber nur, wenn von Anfang an eines außer Streit gestellt wird: Der ORF gehört keiner Partei, keiner Regierung, sondern den Bürgerinnen und Bürgern, die ihn auch finanzieren.
   Zugegeben, eine Herausforderung, denn die Regierung müsste gegen ihre eigenen Interessen handeln. Aber für die Absicherung einer angeschlagenen Demokratie ist dies ein Gebot der Stunde. Und ja, diese Niederlage bietet erneut eine Chance, endlich eine breite Medienreform zu beschließen. Dazu waren die Regierenden aufgrund ihrer Angst vor dem Boulevard bislang nicht bereit.

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