Rotes Kreuz zur Lehre für Assistenzberufe in der Pflege: Rahmenbedingungen vor Start der Lehre nicht ausreichend geklärt
Ab Herbst 2023 soll die Lehre zu Pflegeassistenzberufen starten und damit jungen Menschen die Möglichkeit geben, bereits nach der Pflichtschule mit der Ausbildung im Pflegebereich zu beginnen. Ebenso soll sie dem Fachkräftemangel im Pflegebereich entgegenwirken. Wie diese Lehre für Assistenzberufe in der Pflege umgesetzt werden soll, berücksichtigt der vorliegende Gesetzesentwurf jedoch nicht im Detail.
„Wir begrüßen grundsätzlich alle Versuche, die dazu beitragen, den Personalmangel im Pflegebereich zu verringern. Jedoch sehen wir den Start der Lehre zum jetzigen Zeitpunkt kritisch, da die Rahmenbedingungen noch nicht ausreichend geklärt und viele Fragen zur konkreten Umsetzung in der Praxis noch offen sind. Bedauerlicherweise wurde unser Angebot, unsere entsprechende Expertise bei der Entwicklung von Ausbildungswegen in der Pflege zur Verfügung zu stellen, nicht angenommen“, erklärt Michael Opriesnig, Generalsekretär des Österreichischen Roten Kreuzes.
Schwierige Umsetzung in die Praxis
Eine grundlegende Frage ist die Eignung der Einrichtungen als Lehrbetriebe.
„Im aktuellen Entwurf fehlen genaue Erläuterungen, welche Kriterien bei der Feststellung der Eignung einer Einrichtung als Lehrbetrieb herangezogen werden oder zu erfüllen sind. Vor allem im Bereich der mobilen Pflege und Betreuung bleibt offen, wie hier eine Umsetzung der vorgegebenen, praktischen Lerninhalte möglich sein kann. Dabei sind die ersten Ausbildungen bereits für Herbst 2023 geplant und die Einrichtungen wissen nicht, welche Voraussetzungen sie erfüllen müssen, um sich überhaupt als Lehrbetrieb bewerben zu können“, kritisiert Opriesnig.
Ebenso verweist der Entwurf in Bezug auf Qualitätsanforderungen für Ausbildner:innen und das zahlenmäßige Verhältnis zwischen Lehrlingen und Ausbildner:innen auf noch zu erlassende Verordnungen. Das ÖRK ersucht um genauere Erläuterungen diesbezüglich.
Michael Opriesnig: „Der vorliegende Gesetzesentwurf lässt aus unserer Sicht noch offen, wie die vorgegebenen Lehrpläne für die Pflegeassistenz oder die Pflegefachassistenz konkret in der Praxis umgesetzt werden sollen und lässt die Einrichtungen mit dieser Aufgabe allein. Schließt man die mobile Pflege und Betreuung von der Lehre aus, verliert sie an Attraktivität für Berufseinsteiger:innen und wird gegenüber der stationären Pflege benachteiligt. Dies gilt es tunlichst zu vermeiden und findet sich auch im aktuellen Regierungsprogramm wieder, das der mobilen Pflege ausdrücklich Vorrang vor der stationären Pflege einräumt. Wir wissen, dass immer mehr Menschen in ihren eigenen vier Wänden alt werden wollen.“
Hinzu kommt ein wesentlicher Aspekt: Eine patientennahe und somit praktische Ausbildung ist für die Jugendlichen nämlich erst nach Vollendung des 17. Lebensjahres möglich und wirft die Frage auf, wie unter diesen Rahmenbedingungen eine altersgerechte und attraktive Ausbildung für junge Menschen geschaffen werden kann.
Kostenfrage ungeklärt
Die Materialien zum Gesetzesentwurf treffen lediglich Aussagen über die geschätzten Kostenfolgen für die öffentliche Hand. Informationen über die geschätzten Kosten für die Ausbildungsstätten und Lehrlinge fehlen. „Wir ersuchen dringend um weitergehende Informationen, mit welchen Kosten die Ausbildungsstätten zu rechnen haben und welche Pläne es für die Finanzierung der Pflegelehre und den damit verbundenen Mehrkosten für Pflegeeinrichtungen und Pflegenden gibt. Wiederholt möchte ich auch darauf aufmerksam machen, dass schon jetzt die Zeit für die praktische Begleitung von Auszubildenden (Praxisanleitung) von der öffentlichen Hand nicht vergütet wird, also die Kosten von den Ausbildungsstellen selbst getragen werden müssen “, so der Rotkreuz-Generalsekretär.
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