Ausschreibung von Medienförderungen anlässlich der Europawahlen 2024
Das Europäische Parlament beabsichtigt die Vergabe von finanziellen Zuschüssen für Medienaktivitäten zur Europawahl 2024. Gefördert werden können Medienprojekte von Presseagenturen, Fernsehsender, Radiosender, Printmedien und digitalen Medien in Höhe von maximal 70 Prozent ihrer Gesamtkosten.
Unterstützbare Medienaktivitäten müssen zwei Ziele verfolgen:
- Die Bereitstellung regelmäßiger, verlässlicher, pluralistischer und überparteilicher Informationen über die Europawahlen 2024 sowie über die politische und legislative Arbeit des Europäischen Parlaments mit besonderem Fokus auf deren Auswirkungen auf das tägliche Leben der europäischen Bürger:innen.
- Die Förderung der Beteiligung und Einbindung von Bürger:innen und Organisationen der Zivilgesellschaft in die Debatte über die bevorstehenden Europawahlen 2024.
Die potenzielle Reichweite, das Zielpublikum und die Auswirkungen der Aktivitäten im Hinblick auf die Sensibilisierung der Bürger:innen für das Europäische Parlament sowie die Förderung einer breiten öffentlichen Debatte über die EU und die Europawahlen 2024 sind die Hauptkriterien für die Gewährung der Finanzhilfen. Innovative Formate, die erfolgreich Erstwähler:innen erreichen, werden einen Wettbewerbsvorteil haben.
Einreichfrist: 26. Jänner 2023, 17 Uhr (MEZ)
Alle Informationen zur Ausschreibung und zur Einreichung finden Sie hier. Für eine detailierte Präsentation der Ausschreibung sowie zur Beantwortung etwaiger Fragen veranstalten wir am Dienstag, 8. November 2022, um 14 Uhr ein technisches (Online-)Briefing. Bitte dafür um Anmeldung unter bernhard.schinwald@ep.europa.eu.
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