Einstweilige Verfügung: SLAPP-Klage von SPAR gegen VGT erfolgreich – nicht rechtskräftig | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

Einstweilige Verfügung: SLAPP-Klage von SPAR gegen VGT erfolgreich – nicht rechtskräftig

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In Österreich ist das leider mittlerweile Usus. Kaum fühlt sich eine Firma von der Zivilgesellschaft kritisiert, reagiert sie mit einer SLAPP-Klage mit sehr hohem Streitwert, um die Kritik durch Einschüchterung abzudrehen. Im Fall von SPAR gegen den VGT argumentiert die Anwältin des Handelsriesen, dass der VGT durch seine Kritik vornehmlich an SPAR als Wirtschaftskonkurrent gesehen werden müsse, weil er die Konsument:innen zwar nicht explizit aber indirekt auffordere, bei anderen Supermärkten einzukaufen. Deshalb müsse die Kritik des VGT als unlautere Werbung nach dem Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb beurteilt werden. Die mit etwa € 62.500 Streitwert bewertete Klage auf Unterlassung läuft noch, für das mit € 47.500 Streitwert bewertete Provisorialverfahren – also zusammen € 110.000! – gibt es ein nicht rechtskräftiges Urteil in 1. Instanz. Dieses zwingt den VGT, bis zum Ende des Verfahrens SPAR nicht mehr in Zusammenhang mit Schweineleid zu bringen. Zusätzlich darf das SPAR-Logo nicht mehr in persiflierender Form verwendet werden. Sollte der VGT beide Klagen in letzter Instanz verlieren, drohen dem Verein mehr als € 100.000 Kosten! 

VGT-Obmann DDr. Martin Balluch ist empört: „Die Klage gegen den VGT ist ja an sich schon demokratiepolitisch mehr als bedenklich. SPAR als Handelsriese wird wohl ein bisschen Kritik einer Tierschutz-NGO aushalten. Aber dass das Gericht uns ernsthaft vorschreibt, gegen wen wir demonstrieren und woran wir Kritik üben dürfen, ist für eine Demokratie doch unerträglich! Und argumentiert wird das damit, dass wir quasi wie ein Konkurrenz-Supermarkt zu sehen wären. Wenn wir dieses Verfahren in letzter Instanz nicht auf ganzer Ebene gewinnen, heißt das für Protestgruppierungen, dass sie sich nicht mehr trauen können, große Firmen zu kritisieren. Wer hat schon € 100.000 nebenher für eine Klage zur Verfügung? Dabei ist doch offensichtlich: wer Fleisch von Schweinen auf Vollspaltenboden verkauft, muss auch mit dafür verantwortlich gemacht werden können, was dieser Boden für die Schweine bedeutet. Das soll man nicht mehr plakativ im Rahmen eines Protests deutlich ausdrücken können?!

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