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VSV startet Online-Petition zur „Strompreisbremse“

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Die von der Regierung angekündigte „Strompreisbremse“ soll noch im Oktober 2022 im Nationalrat beschlossen werden. Der Verbraucherschutzverein (VSV) warnt vor mangelnder Treffsicherheit der Maßnahme. Statt Menschen mit realen Verbräuchen würden Stromzähler gefördert, was zu massiven Ungerechtigkeiten führt. 

„Die angekündigte „Strompreisbremse“ ist keine Bremse, sondern eine Subvention. Energielieferanten werden mit Steuergeld bezuschusst, um ihren Kunden einen Grundverbrauch von bis zu 2.900 kWh zu einem Preis von maximal 10 Cent je Kilowattstunde anbieten zu können. Im Hintergrund freilich, können die Preise weiter steigen. Der Markt wird nicht moderiert, das Merit-Order-Prinzip nicht angetastet und damit die Abhängigkeit des Strompreises vom Gaspreis als Grundübel akzeptiert,“ erklärt die designierte VSV-Obfrau NR Abg a.D. Daniela Holzinger-Vogtenhuber

Aus Sicht des VSV kann die sogenannte „Strompreisbremse“ ihrem Namen daher nicht gerecht werden. Sie kann Probleme durch Subvention lediglich oberflächlich und wenig nachhaltig kaschieren. Bei einer absehbar zukünftigen Einstellung der Maßnahme, stünde man wieder am Anfang und die VerbraucherInnen erneut vor einer Kostenlawine.

Auch im Bereich der Treffsicherheit sieht der VSV grundlegende Konstruktionsfehler: Hunderttausende Menschen, so sie über keinen eigenen Stromzähler verfügen, haben entsprechend des aktuellen Vorschlags der Regierung, keinen Zugang zur „Strompreisbremse“.

Der Grund dafür: Wenn mehrere Personen (Generationenhaus, Großfamilie, Selbstorganisierte Wohnformen etc.) über einen gemeinsamen „offiziellen“ Stromzähler verfügen, ihre Energiekosten untereinander durch private Subzähler oder nach Verteilungsschlüssel aufteilen, erscheinen sie vor dem Gesetz wie ein 3-Personen-Haushalt – unabhängig davon, ob es sich um 12 oder 120 Personen handelt. Gemeinsam bekommen sie genauso viel wie ein Single-Haushalt: 2900 kWh zu 10 Cent. 

„Diese Diskriminierung von Wohnformen war schon ein Kritikpunkt beim „Energiekostenbonus“. Wir fordern die Regierung auf, diesen Fehler nicht zu wiederholen und bei der Erarbeitung des zugrundeliegenden Gesetzesvorschlages dieses Problem zu lösen,“ fordert Peter Kolba, Obmann des VSV. „Wenn mehr als drei Personen in einem Haushalt leben, soll es möglich sein, Anträge zur Förderung zu stellen. Diese Lösung muss auch möglich sein, wenn es um eine Mehrzahl von gemeinsam mit Strom versorgten Haushalten geht.“

Der VSV hat daher eine Online-Petition gestartet, um dieser Forderung Nachdruck zu verleihen. 

JETZT unterstützen:    https://openpetition.eu/!zdcwk

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