Bundesrat befürwortet 15a-Zusatzvereinbarung zu Grund- und Erstversorgung von Geflüchteten aus der Ukraine | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

Bundesrat befürwortet 15a-Zusatzvereinbarung zu Grund- und Erstversorgung von Geflüchteten aus der Ukraine

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Wien (PK) – Keinen Einspruch erhoben die Bundesrät:innen zum Abschluss ihrer heutigen Plenarsitzung gegen eine 15a-Zusatzvereinbarung zur Grund- und Erstversorgung von geflüchteten Menschen aus der Ukraine. Zudem befürworteten sie Änderungen beim Dienstrecht für öffentlich Bedienstete, beim Wahlrecht, beim Übernahmegesetz sowie eine Reform zur psychiatrischen Unterbringung.

15a-Zusatzvereinbarung zu Grund- und Erstversorgung für Geflüchtete aus der Ukraine passiert Bundesrat

Die Bundesrät:innen befürworteten mehrheitlich eine 15a-Zusatzvereinbarung, die die Grund- und Erstversorgung für Geflüchtete aus der Ukraine sicherstellen soll. Durch eine Erhöhung ausgewählter Kostenhöchstsätze sowie eine vom Bund geleistete Erstversorgungspauschale soll den Herausforderungen durch den Ukraine-Krieg und der Teuerung Rechnung getragen werden. Die dafür vorgesehenen Leistungen betreffen die Unterbringung und Verpflegung in organisierten und individuellen Unterkünften. Eine Erstversorgungspauschale des Bundes soll die Länder bei der Erstversorgung des Zustroms aus der Ukraine unterstützen. Damit fallen auch jene aus der Ukraine vertriebenen Drittstaatsangehörigen in die Grundversorgungsvereinbarung, deren Einreise zur Durchreise gestattet wurde.

Es werde sensibel vorgegangen, damit jene Unterstützung erhalten, die auch Unterstützung benötigen, begrüßte Innenminister Gerhard Karner die neue Regelung und bedankte sich bei den Organisationen, den Gemeinden und der Bevölkerung für die Unterstützung der vertriebenen Menschen.

Es werden Rahmenbedingungen geschaffen, die das Leben von Menschen, die durch diesen schrecklichen Krieg flüchten mussten, etwas einfacher machen würden, begrüßte auch Silvester Gfrerer (ÖVP/S) die neue Regelung.

Die Empfehlungen der Kindeswohlkommission seien nach wie vor nicht umgesetzt, kritisierte Daniela Gruber-Pruner (SPÖ/W) und erinnerte an die Umsetzung der im Regierungsprogramm geplanten Obsorgeregelung für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sowie die Berücksichtigung des Kindeswohls im Asylverfahren.

Die Erhöhung der Kostenhöchstsätze kritisierte Josef Ofner (FPÖ/K) und forderte angesichts der teils existenzbedrohenden Teuerung, vielmehr den Österreicher:innen finanziell unter die Arme zu greifen.

Ohne die Hilfe der Bevölkerung wäre die Unterbringung der ukrainischen Flüchtlinge nicht zu schaffen gewesen, bedankte sich Claudia Hauschildt-Buschberger (Grüne/OÖ) für die Hilfsbereitschaft und mahnte menschenwürdige Verhältnisse für geflüchtete Menschen ein.

Wahlrechtsänderungsgesetz 2022

Keinen Einspruch legte der Bundesrat einstimmig gegen das Wahlrechtsänderungsgesetz 2022 ein. Damit können Menschen, die sich keinem Geschlecht eindeutig zugehörig fühlen bzw. dieses nicht angeben wollen, weiterhin an Wahlen teilnehmen. So werden alle Bezeichnungen entfernt, die auf Männer und Frauen abstellen und es wird nur noch von „Personen“ die Rede sein. Zudem wird ein neues Wahlsprengel-Tool eingeführt, das die Administration verbessern soll.

Einstimmigkeit für Reform zur psychiatrischen Unterbringung

Für eine umfassende Reform zur Verbesserung der psychiatrischen Versorgung haben die Bundesrät:innen einstimmig grünes Licht gegeben. Das Paket wurde aufgrund von Ergebnissen einer Sonderkommission, einer Studie sowie einer Arbeitsgruppe geschnürt. Die Kommission war eingerichtet worden, nachdem 2016 ein geistig verwirrter, obdachloser Mann am Wiener Brunnenmarkt ohne ersichtlichen Grund eine Passantin mit einer Eisenstange erschlagen hatte. Mit dem umfassenden Paket soll klargestellt werden, welche Aufgaben die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes, die einweisenden Ärzt:innen und die Fachärzt:innen der psychiatrischen Abteilungen im Rahmen der Klärung der Voraussetzungen einer Unterbringung haben. Außerdem soll der Kreis der Ärzt:innen erweitert werden, die eine Einweisung veranlassen können. Datenschutzrechtliche Klarstellungen sollen zur Verbesserung der Rechtssicherheit in der Kommunikation zwischen den verschiedenen Stellen beitragen.

Dienstrechtsnovelle erleichtert Bestellungen von Schulleiter:innen und Berufsquereinstieg

Mehrheitlich stimmte der Bundesrat auch einer Dienstrechts-Novelle zu, die vor allem Neuerungen für Lehrer:innen vorsieht. Damit soll unter anderem die Vergütung für den Unterricht an der Sommerschule geregelt werden. Außerdem sieht die Gesetzesnovelle erweiterte Möglichkeiten für den Quereinstieg in den Lehrer:innenberuf sowie neue Bestimmungen für die sogenannte Induktionsphase für Junglehrer:innen vor. Bei der Bestellung von Schulleitungen soll es künftig mehr Flexibilität geben, so sollen beispielsweise Sonderpädagog:innen in Zukunft auch Volks- oder Mittelschulen leiten können. Zudem werden Präzisierungen zur Entlohnung von Lehrpersonal vorgenommen, insbesondere was die Anrechnung von Studienzeiten betrifft.

Für eine Weiterentwicklung des Dienstrechts öffentlich Bediensteter und damit für eine Stärkung der Attraktivität des öffentlichen Dienstes trat Elisabeth Grimling (SPÖ/W) mittels Entschließungsantrag ein, der in der Minderheit blieb. Unter anderem verlangten die Sozialdemokrat:innen einen Rechtsanspruch auf zwei Tage Telearbeit pro Woche, die Beschränkung des politischen Einflusses durch Wiedereinführung der Pragmatisierungen ohne besoldungsrechtliche Verluste und die Einführung der Altersteilzeit.

Creeping-in von Aktionär:innen

Mit der Übernahmegesetz-Novelle 2022, die mehrheitlich vom Bundesrat angenommen wurde, werden die gesetzlichen Bestimmungen zum sogenannten Creeping-in von Aktionär:innen – also dem weiteren Ausbau einer bereits kontrollierenden Beteiligung – teilweise liberalisiert und für die Praxis besser handhabbar gemacht. Damit soll etwa die Angebotspflicht künftig erst ab einem Hinzuerwerb von drei und nicht wie bisher ab zwei Prozentpunkten ausgelöst werden. Um die österreichische Rechtslage in Einklang mit einem EuGH-Urteil zu bringen, soll darüber hinaus gegen Entscheidungen der Übernahmekommission künftig Rekurs an das Oberlandesgericht Wien erhoben werden können. (Schluss Bundesrat) pst

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar.

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