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Bedarfsplan für Menschen mit Körper- und Sinnesbehinderungen

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St. Pölten (OTS/NLK) – „Grundlage unserer Planungen sollen nicht Schätzungen, sondern wissenschaftlich fundierte Daten sein“, sagte Sozial-Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister am heutigen Donnerstag in St. Pölten, wo sie gemeinsam mit Selma Sprajcer vom NPO-Kompetenzzentrum der Wirtschaftsuniversität Wien den Bedarfsplan für Menschen mit Körper- und Sinnesbehinderungen sowie deren Unterstützungsbedarf präsentierte.

„Die Studienergebnisse sollen Grundlage für die Weiterentwicklung der Behindertenhilfe in Niederösterreich sein und die künftige Versorgung vom Menschen mit Körper- und Sinnes- bzw. Mehrfachbehinderungen mit bedarfs- und fachgerechten Leistungen gewährleisten. Es geht um Leben in Selbstbestimmung und Hilfe zur Selbsthilfe“, betonte die Landesrätin und verwies auf die Erfordernisse der Erhebung des Ist-Zustandes, des Schweregrades der Behinderung, der konkret notwendigen Hilfsmittel sowie einer Prognose.

„Insgesamt geht es in Niederösterreich um 127.850 Personen, 1,11 Prozent oder 18.507 sind so stark betroffen, dass sie auf Leistungen der Behindertenhilfe angewiesen sind. Rund 8.000 Personen sind 65 Jahre oder älter, 7.100 zwischen 45 und 64 Jahren alt. Bis 2030 wird sich die Anzahl von den derzeit 18.507 auf 20.300 erhöhen, das ist ein Anstieg von 9,5 Prozent. 80 Prozent sind körperlich behindert und haben einen hohen Unterstützungsbedarf“, erläuterte Teschl-Hofmeister.

Bei der notwendigen Unterstützung hob die Sozial-Landesrätin die Kombination aus menschlicher und technischer Assistenz hervor:
„Niederösterreich investiert 1,5 Millionen Euro in technische Hilfsmittel wie Fahrzeuge oder den Umbau des Eigenheimes. Dazu haben wir im Vorjahr 4 Millionen Euro in menschliche Assistenz investiert“. Als Ziel formulierte sie abschließend vermehrtes Augenmerk auf digitale Bildung in der Schule, an den Bund erneuerte sie die Forderung nach Schaffung einer zentralen Anlaufstelle zur Zusammenführung der verschiedenen Bereiche.

Sprajcer erläuterte die Methodik der Studie von der Erfassung verschiedenster Datenquellen über 1.204 an Schulen online übermittelte Fragebögen mit einer Rücklaufquote von 80 Prozent und eine parallel zum demographischen Prozess erstelle Prognose bis zu Interviews mit Vertretern von Medizin, Wissenschaft und Fördergebern. Als drei zentrale Schlussfolgerungen nannte sie „die Förderung personenzentrierter Lösungsansätze, die Nutzung der fortgeschrittenen Digitalisierung und der technischen Weiterentwicklung sowie eine Stärkung des Technologieeinsatzes in der Frühförderung und an den Schulen“.

Martin Ladstätter, Gründer und Obmann des Vereins BIZEPS, sagte in einer Videobotschaft: „Nur mit konkreten Zahlen sind eine moderne Sozialplanung, deren Weiterentwicklung und der Ausbau der Behindertenhilfe möglich“.

Nähere Informationen beim Büro LR Teschl-Hofmeister unter 02742/9005-12655, Dieter Kraus, und e-mail dieter.kraus@noel.gv.at.

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