Privatspitäler haben sich in der Pandemie als Stützen des Gesundheitssystems bewährt | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

Privatspitäler haben sich in der Pandemie als Stützen des Gesundheitssystems bewährt

0 240

Wien (OTS) – Der Fachverband für Gesundheitsbetriebe in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) reagiert auf eine Aussendung der SPÖ mit Unverständnis. „In den Augen des SPÖ-Nationalratsabgeordneten Rudolf Silvan können die österreichischen Privatspitäler offenbar nichts richtig machen. Nur so ist es zu erklären, dass NR-Abg. Silvan jetzt in einer Aussendung den Privatspitälern die Tatsache zum Vorwurf macht, dass sie in der schwierigsten Phase der Pandemie dem öffentlichen Gesundheitssystem als hilfreiche Partner zur Seite standen“, sagt der Spitalsmanager und Vorsitzende des Fachausschusses der Privatspitäler in der WKÖ, Thomas Kreuz.

Zu Beginn der Pandemie wurden sowohl die öffentlichen als auch die privaten Spitäler vom Gesundheitsminister aufgefordert, die nicht akut notwendigen Leistungen zurückzufahren, um für die damals nicht abschätzbaren Folgen der Pandemie gerüstet zu sein. In der Folge haben die privaten Krankenhäuser verantwortungsbewusst Kapazitäten für dringende Fälle freigehalten. Tatsächlich wurden später PatientInnen zu akut notwendigen Behandlungen aus öffentlichen Spitälern übernommen, wenn dort keine ausreichenden Kapazitäten mehr vorhanden waren. „Auf diese Weise konnte sichergestellt werden, dass in Österreich – anders als in anderen Ländern – auch in der schwierigsten Zeit keine PatientInnen unnötig lang auf dringende Behandlungen warten mussten“, stellt Kreuz klar.

Dass Silvan nun Kritik an der Abgeltung dieser Leistung übt, entspringt der Fachverband zufolge „einem grundlegenden Missverständnis darüber, wie in Österreich Spitalsbehandlungen abgegolten werden“. So erfolgt die Abrechnung in den öffentlichen Spitälern über die Landesfonds, während bei den PRIKRAF-Spitälern lediglich der Anteil der Sozialversicherung über den Privatkrankenanstaltenfinanzierungsfonds (PRIKRAF) abgerechnet wird.

Die Sozialversicherung, die ja nur einen Teil der tatsächlichen Behandlungskosten übernimmt, leistet jedes Jahr eine Dotierung in fixer Höhe, sowohl in die Landesfonds als auch in den PRIKRAF. Im Covid-Jahr 2020 wurde die Dotierung durch die Sozialversicherungen nicht verändert.

Die Behandlungen, welche die Privatspitäler an Patienten aus öffentlichen Spitälern erbracht haben, wurden aufgrund von gesonderten Verträgen zwischen den jeweiligen Spitalsträgern abgerechnet. Sie haben mit dem PRIKRAF nicht das Geringste zu tun. „Die Verlegung der Patienten von öffentlichen in private Spitäler hatte somit keinerlei Auswirkungen auf die Zahlungen der Sozialversicherung“, stellt der Experte klar. Vollends unverständlich bleibt daher, was NR-Abg. Silvan mit dem Begriff „Entschädigungszahlungen“ meine. Denn die Privatspitäler haben von keiner Seite Entschädigungszahlungen erhalten, sondern lediglich Leistungen abgerechnet. Zudem sei der Anteil, den die Sozialversicherung zu einer Behandlung zahlt, im Privatspital um mehr als ein Drittel geringer als in öffentlichen Spitälern. (PWK361/DFS)

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
(C) Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender. Wirtschaftskammer Österreich

Hinterlasse eine Antwort

Deine Email-Adresse wird nicht veröffentlicht.