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50 Jahre Grundsatzerlass Sexualpädagogik!

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Wien (OTS) – Die Plattform Sexuelle Bildung feiert das 50-jährige Bestehen der Sexualpädagogik als Unterrichtsprinzip. Am 24. November 1970 veröffentlichte das Bundesministerium für Unterricht und Kunst den Erlass „Sexualerziehung in den Schulen“ (Rundschreiben Nr. 193/1970). Damit wurden Schulen erstmals explizit beauftragt, Sexualität ganzheitlich zum Thema zu machen, und nicht nur biologisches Wissen zu vermitteln. Der Vorstand der Plattform Sexuelle Bildung zeigt sich jedoch auch besorgt. „Dem Recht der Jugendlichen auf sexuelle Bildung wird unter den momentanen Einschränkungen nicht entsprechend nachgekommen. Ein Großteil der Jugendlichen könnte um einen für ihre Entwicklung zentralen Bildungsbereich umfallen.“ Elif Gül, Vorstandsmitglied der Plattform Sexuelle Bildung.

Auch während der Pandemie besteht das Recht aller Kinder und Jugendlichen auf Wissen und Information zu Sexualität, sowie auf Schutz vor sexualisierter Gewalt und Diskriminierung (vgl. Sexuelle und Reproduktive Menschenrechte, IPPF 1994 bzw. 2008).

Viele sexualpädagogische Vereine haben sich an die neue Situation angepasst, und bieten bereits Online-Lösungen mit interaktiven Tools an, die anstatt der Präsenz-Workshops genutzt werden können.

„Sexuelle Bildung spielt eine wesentliche Rolle für die Prävention sexualisierter Gewalt. Je besser Kinder und Jugendliche Bescheid wissen, desto eher können sie Grenzverletzung erkennen und benennen und sich Hilfe holen. Sexualpädagogik vermittelt ein Basiswissen, um Situationen einschätzen zu können, und eigene Bedürfnisse und Grenzen wahrnehmen und kommunizieren zu können“. Stefanie Rappersberger, Vorstandsmitglied der Plattform Sexuelle Bildung.

Schulische Sexualpädagogik soll die Entwicklung von Kompetenzen fördern, die notwendig sind, um verantwortungsvoll und selbstbestimmt mit sich und anderen umzugehen. Doch obgleich diese Aufforderung schon seit 50 Jahren gilt, findet Sexualpädagogik nicht so umfassend statt, wie nötig wäre, um die sexuelle Entwicklung an das jeweilige Alter angepasst entsprechend zu begleiten. Daher gilt es neben der Lehrer*innenbildung auch die Ressourcen für die Arbeit externer Sexualpädagog*innen an Schulen auszubauen. Der Bedarf und das Interesse der Schulen ist vorhanden, doch es fehlt an finanziellen Mitteln. Seit der Einführung des Unterrichtsprinzips wurden zahlreiche sexualpädagogische Vereine und Fachstellen gegründet, die Expertise aufgebaut haben und wichtige Arbeit leisten. Diese gilt es zu würdigen und weiterzuentwickeln – dafür braucht es Finanzierung.

In den letzten Jahren hat sich gezeigt, dass es wichtig ist, die sexualpädagogische Arbeit auszuweiten: Schulen haben Bedarf an Beratung, interner Fortbildung und Unterstützung bei der Entwicklung von sexualpädagogischen und gewaltpräventiven Konzepten.

Die zunehmende Professionalisierung der Sexuellen Bildung leistet essentielle Beiträge für Persönlichkeitsbildung, Gesundheitsbildung, Schutz vor Diskriminierung, und Prävention von Gewalt, und trägt damit wesentlich zur Sicherung der Kinderrechte bei. Ihr sollen nun endlich auch die Ressourcen zukommen, die nötig sind, um den Grundsatzerlass in allen Schulen entsprechend umzusetzen.

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