AK Tipps 2: Bei Bewertungsplattformen ehrlich bleiben!
Wien (OTS) – Konsumentinnen und Konsumenten können und sollen Meinungen und Erfahrungen über Produkte oder Dienstleistungen abgeben, rät die AK. Wichtig: nichts dazu erfinden und sachlich bleiben!
KonsumentInnen berichten der AK immer wieder über negative Erfahrungen mit Bewertungsplattformen: „Ich habe auf Google bewertet, der Inhaber hat mir darauf mit dem Anwalt gedroht.“ Und tatsächlich liegen der AK auch Fälle vor, in denen Verfasser einer Rezension Post vom Anwalt erhalten. Darin heißt es etwa: „Ich fordere Sie daher auf, diesen Eintrag, welcher auch den Tatbestand der Kreditschädigung erfüllt, binnen 14 Tagen löschen zu lassen und mir die Löschung nachzuweisen. Ebenso sind die durch Ihr Verhalten notwendig gewordene Kosten meines Einschreitens von 240 Euro innerhalb gleicher Zeit auf eines meiner unten angeführten Konten zur Anweisung zu bringen.“
AK Konsumentenschützerin Daniela Zimmer rät: „Konsumentinnen und Konsumenten können und sollen ihre Meinung und Erfahrung über Produkte oder Dienstleister äußern. Bei Bewertungen aber stets sachlich bleiben und nichts dazu erfinden oder anders darstellen, als es sich zugetragen hat. Wenn Sie teure Abmahnschreiben erhalten, Ruhe bewahren. Sachliche Kritik ist erlaubt. Anders, wenn Sie Unwahrheiten verbreiten oder das Unternehmen beleidigen. In diesem Fall kann Ihnen im schlimmsten Fall eine Klage drohen.“
Das sollten Sie bei Bewertungsplattformen beachten:
Fake oder Nicht-Fake? Schauen Sie bei Bewertungen genau hin und seien Sie kritisch. Lange, ausführliche Bewertungen, eine blumige Sprache oder viele positive Bewertungen bei einem neuen Produkt können Hinweise auf gefälschte Bewertungen sein.
+ Wow, sehr attraktiv: Lassen Sie sich durch hervorgehobene Texte für „Premium-Mitglieder“ oder „empfohlene Produkte“ nicht in die Irre führen. Bezahlte Inhalte, die prominent angezeigt werden, müssten als Werbung gekennzeichnet sein.
+ Sachlich bleiben: Bleiben Sie bei Bewertungen ehrlich, und schreiben Sie nicht aus der ersten Emotion heraus. Gerade bei Personen (etwa ÄrztInnen und ProfessionistInnen) ist Vorsicht geboten, um nicht vorschnell deren Ehre und wirtschaftlichen Ruf zu diskreditieren.
+ Kühler Kopf bei Abmahnung: Erhalten Sie eine teure Abmahnung durch eine Rechtsanwaltskanzlei, klaren Kopf behalten. Sachliche Kritik ist erlaubt. Stellt sich aber Ihre Bewertung als rechtswidrig heraus, löschen Sie sie und geben eventuell eine Unterlassungserklärung ab, um eine Klage abzuwenden. AK und Internet Ombudsmann helfen gerne!
+ Urteil über Sie: Sie sind selbst bewertet worden? Prüfen Sie, ob Ihre Daten vom Betreiber der Bewertungsplattform rechtmäßig verarbeitet werden. Möglicherweise können Sie einer Verarbeitung der eigenen Daten widersprechen.
Die AK setzt sich für #Gerechtigkeit ein. Seit 100 Jahren. #fürimmer.
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