Grüne/Voglauer: Gemeinderatsbeschluss in Grafenstein/ Grabštanj ist ein glatter Skandal | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

Grüne/Voglauer: Gemeinderatsbeschluss in Grafenstein/ Grabštanj ist ein glatter Skandal

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Wien (OTS) – „Ich bin entsetzt und verurteile den kürzlichen Beschluss des Gemeinderates von Grafenstein/Grabštanj – und zwar auf Schärfste. Anlässlich 100 Jahre Volksabstimmung und 65 Jahre Unterzeichnung des Staatsvertrages von Wien bin ich enttäuscht über die Kurzsichtigkeit auf Gemeindeebene, davon dass persönliche Interessen über das Wohl unserer Kinder gestellt werden und die – verfassungsrechtlich abgesicherten – Rechte der slowenischen Volksgruppe einfach ignoriert werden“, erklärt Nationalratsabgeordnete und Volksgruppensprecherin der Grünen, Olga Voglauer.

Mehrheit kann nicht für Abschaffung der den Minderheiten eingeräumten Rechte stimmen

In Grafenstein/Grabštanj – derzeit sind dort 28 Schüler*innen zum zweisprachigen Unterricht angemeldet – wurde letzten Donnerstag einstimmig ein Dringlichkeitsantrag beschlossen. Gefordert wird, Grafenstein/Grabštanj vom Anwendungsbereich des Minderheitenschulgesetzes für Kärnten auszunehmen und aus dem Katalog der zweisprachigen Schulstandorte zu streichen. Voglauer betont, dass Grafenstein/Grabštanj eindeutig vom Anwendungsbereich des Minderheitenschulgesetzes für Kärnten umfasst ist und der Standort sogar verfassungsgesetzlich abgesichert ist. „Dass hier die Mehrheit quasi – ohne die geringsten verfassungs- oder demokratiepolitischen Bedenken – Minderheitenrechte abschaffen will, ist unerträglich. Eine Demokratie wird auch daran gemessen, wie sie mit Minderheiten umgeht.“ Voglauer weist darauf hin, dass es einer größeren Sensibilität und eines zukunftsweisenden Zugangs bedarf, um das zweisprachige Schulwesen und die vorschulische Erziehung auch auf Gemeindeebene stärker zu fördern.

Eindeutige gesetzliche Regelung im Minderheitenschulgesetz für Kärnten dringend erforderlich

Die zuständige Abteilung für Minderheitenschulwesen in der Bildungsdirektion Kärnten weist das zuständige Bildungsministerium schon seit Jahren darauf hin, dass es in diesem Bereich einer gesetzlichen Adaptierung bedarf. „Ich teile diese Einschätzung vollkommen. Es bedarf einer kristallklaren gesetzlichen Regelung, dass Direktor*innen an zweisprachigen Schulen über eine Lehrbefähigung auch in slowenischer Sprache verfügen müssen.“ Voglauer verweist auf einen Brief des Bildungsministerium aus 2015, in dem klargestellt wurde, dass Schulleiter*innen zur Erfüllung der ihnen zugewiesenen Aufgaben auch über eine Lehrbefähigung in slowenischer Sprache verfügen müssen. Seither werde dieses Kriterium auch bei Ausschreibungen von Leitungsposten an zweisprachigen Volksschulen als Anstellungsvoraussetzung berücksichtigt. Zur weiteren Vorgehensweise erklärt Voglauer: „Ich werde mich bei Bildungsminister Werner Fassmann dafür stark machen, eine klare gesetzlichen Lösung im Minderheitenschulgesetz für Kärnten herbeizuführen. Allein schon im Sinne einer Sicherstellung der Qualität an zweisprachigen Volksschulen führt daran kein Weg vorbei.“

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