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BFA: Hauptsache Abschiebung – egal wohin!

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Linz/Wien (OTS) – Die NGO fairness-asyl begleitet seit einiger Zeit einen jungen Mann aus Pakistan, dem vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) fälschlicher Weise ein Verfahren für Afghanistan eröffnet wurde. Die Abschiebung nach Afghanistan konnte nur in letzter Minute verhindert werden.

Pakistani soll nach Afghanistan abgeschoben werden

H. floh 2015 aus Pakistan nach Österreich. Von Beginn an teilte er dem BFA bei seiner Befragung mit, dass er pakistanischer Staatsbürger sei, erläuterte seine Fluchtgründe und legte seine Dokumente vor. Diese wurden geprüft und für echt befunden: sie bestätigen, dass der junge Mann Pakistani ist.

Nach 4 Jahren des Verfahrens wurde vom BVwG ein negativer Bescheid ausgestellt. H. soll Österreich – und damit seine Lebensgefährtin -verlassen und nach Afghanistan abgeschoben werden. Nach Afghanistan, in ein Land, in dem er niemanden kennt und noch nie zuvor war. In dem Bescheid führt die Behörde an, dass zwar Fluchtgründe vorgebracht wurden, diese sich aber auf Pakistan beziehen und deshalb für das Verfahren und somit für die Rückkehrentscheidung nach Afghanistan nicht relevant seien.

Gegen diesen Bescheid erhob die Rechtsvertretung Beschwerde und legte dem Asylwerber nahe klein beizugeben und das Verfahren als Afghane zu führen. H. lies sich darauf nicht ein und betonte am BVwG abermals kein Afghane zu sein.

Behörde verabsäumte Pflichten

Die vorgebrachte Beschwerde wies das Gericht ab und verabsäumte erneut, H.’s Staatsangehörigkeit zu prüfen. Dies wäre mit einer einfachen Recherche auf den beiden Botschaften möglich gewesen.

Für H., seine österreichische Lebensgefährtin und deren Kinder waren diese Jahre enorm belastend und es ist kein Ende in Sicht, weil noch immer nicht klar ist, wie es nun weitergehen soll.

Hätte die Behörde ihre Ermittlungspflicht wahrgenommen, hätte hier viel Leid verhindert werden können. Die Behörde konnte die Abschiebung in das falsche Land nicht durchführen, weil die afghanische Botschaft – aufgrund der Dokumente aus Pakistan – keine Heimreisezertifikate ausstellte. Andrea Mayrwöger, fairness-asyl, kritisiert: „Und trotzdem heißt es wieder Zittern, weil wir nicht wissen, was den Behörden jetzt einfällt. Es ist deprimierend, wie schwer es für Menschen sein kann, zu ihrem Recht zu kommen.“

Paradebeispiel gelungener Integration

H., der unbescholten ist, bereits Deutsch auf C1-Niveau spricht und im dritten Semester studiert, ist ein Paradebeispiel an gelungener Integration. Als H.’s Lebensgefährtin an einer schweren Erkrankung litt, nahm er die Rolle des Stiefvaters für die Kinder ein und begleitete seine Lebensgefährtin durch diese Zeit. Verständlich, dass nicht nur er, sondern auch seine Lebensgefährtin und deren Kinder stark unter dieser Situation leiden.

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