Wenn‘s zu Silvester blitzt und kracht
Wien (OTS) – Die Liste an potentiellen Verletzungen durch Feuerwerkskörper ist lang: Verbrennungen, Knalltraumata, Augenverletzungen, abgerissene Finger und zerfetzte Hände. Oft wird – auch bedingt durch Alkohol – nicht die nötige Sorgsamkeit aufgebracht: Bedenkenlos werden Feuerwerkskörper in Menschenmengen gezündet oder Raketen gegen Hindernisse geschossen. Damit zu Silvester nichts sprichwörtlich ins Auge geht, gilt es nur einige einfache Sicherheitsvorkehrungen einzuhalten:
- Altersbeschränkung einhalten! Kinder sollten Feuerwerkskörper grundsätzlich nicht abbrennen.
- Keine Verwendung in Menschenansammlungen.
- Rücksichtnahme auf kleine Kinder, ältere Menschen und Tiere.
- Niemals über startende Raketen beugen und Sicherheitsabstand einhalten. Selbst „Babyraketen“ können schwere Augenverletzungen verursachen.
- Feuerwerkskörper nie in geschlossenen Behältern zünden.
- Keinesfalls „Blindgänger" erneut zünden.
- Feuerwerkskörper nicht selbst basteln.
- Feuerwerk nur aus seriösen Quellen beziehen.
- Keine Raketen im Ausland kaufen, welche in Österreich verboten sind.
- Für Raketen geeignete Startvorrichtungen verwenden.
- Im alkoholisierten Zustand Hände weg von Feuerwerk.
Im Ortsgebiet gilt grundsätzlich ein Verbot der Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2, in die das typische Silvester-Feuerwerk fällt. Ausnahmen sind durch die Bürgermeisterin oder den Bürgermeister zu erteilen.
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